Abschluss der Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten an der TU Darmstadt zum 1.4.2023

31.03.2023

Seit Monaten arbeiten wir zusammen mit der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung und der Leitung der Servicestelle Familie an einer Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit an der TU Darmstadt, mit dem Ziel, diese bis zum Auslaufen der Übergangsregelung aus der Pandemie (31.03.2023) erfolgreich abzuschließen.

Dies ist nun in einem gemeinsamen Prozess, in dem auch viele Gespräche mit Führungskräften, Beschäftigten und Arbeitsgruppen zu diesem Thema, beispielsweise der Universitätsversammlung, geführt worden sind, rechtzeitig zum 1.4.2023 gelungen.

Durch den partizipatorischen Prozess hofft die Hochschulleitung, eine breite Zustimmung zu der neuen Regelung zu erfahren.

Mit der Dienstvereinbarung (wird in neuem Tab geöffnet) sollen die Grundlage der Umsetzung von Mobiler Arbeit und deren Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigte die mobil arbeiten möchten und Führungskräften, die darüber entscheiden, geschaffen werden. Hierzu werden die Voraussetzungen für ein Mobiles Arbeiten geregelt. Dem Mobilen Arbeiten soll dabei weder der Vorzug eingeräumt, noch soll es gegenüber einer Präsenzarbeit prioritär angestrebt werden.

Oberstes Ziel ist es, die Arbeiten innerhalb einer Organisationseinheit, eines Teams, in Absprache zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden qualitativ hochwertig, effizient und in Einklang mit dem sozialen Miteinander am Arbeitsplatz zu erledigen.

Das Formular für Mobile Arbeit finden Sie unter den Formularen des Dezernats VII.

Die Ausgestaltung der Dienstvereinbarung wird nun in einem nächsten Schritt durch die Führungskräfte gemeinsam mit den Beschäftigten erfolgen, unterstützt wird der Prozess durch umfangreiche FAQ, die im Laufe der Zeit entsprechend ergänzt und angepasst werden.


Dezernat VII – Personal- und Rechtsangelegenheiten