Möglichkeit der Erstattung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit Fortbildungen und Dienstreisen

Im Sinne einer familiengerechten Universität möchte die TU Darmstadt den Handlungsspielraum bei der Erstattung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit Fortbildungen und Dienstreisen im Interesse ihrer Beschäftigten nutzen.

Voraussetzungen der Erstattung (alle müssen erfüllt sein):

  • Notwendige Dienstreise (z.B. wichtige Konferenz, Feldforschung),
  • Keine weitere sorgeberechtigte Person aus dem nahen Umfeld ist am Wohnort verfügbar,
  • Wahl der am wenigsten kostenintensiven Betreuungsvariante,
  • Die Empfehlungen des BMBFSFJ müssen eingehalten werden.

Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung und es besteht kein pauschaler Anspruch auf Erstattung!

  • Reisekosten einer Betreuungsperson an den Wohnort der zu betreuenden Person, wenn die geleistete Betreuung kostenfrei ist,
  • Reisekosten von zu betreuenden Personen an den Ort der Dienstreise,
  • Reisekosten der Betreuungsperson und der zu betreuenden Person an den Ort der Dienstreise, wenn die Betreuung kostenfrei geleistet wird,
  • Betreuungskosten am Ort der Dienstreise.

  • Absprache zwischen Mitarbeiter:in und Führungskraft vor Antritt der Dienstreise
  • Formlose Bestätigung durch beide, dass die Dienstreise notwendig und die Mehrkosten unabwendbar sind und das am wenigsten kostenintensive Mittel gewählt wurde. Die:der Vorgesetzte bestätigt zugleich, dass die notwendigen Mittel vorhanden sind und die Kosten übernommen werden können.
  • Beantragung und Durchführung der Dienstreise mit anschließender Reisekostenabrechnung
  • Erstattung der familiär bedingten Mehrkosten/Betreuungskosten als Auszahlung unbar (z.B. in DFG-Projekten aus Chancengleichheitsmitteln)