Im Sinne einer familiengerechten Universität möchte die TU Darmstadt den Handlungsspielraum bei der Erstattung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit Fortbildungen und Dienstreisen im Interesse ihrer Beschäftigten nutzen.
Voraussetzungen der Erstattung (alle müssen erfüllt sein):
- Notwendige Dienstreise (z.B. wichtige Konferenz, Feldforschung),
- Keine weitere sorgeberechtigte Person aus dem nahen Umfeld ist am Wohnort verfügbar,
- Wahl der am wenigsten kostenintensiven Betreuungsvariante,
- Die Empfehlungen des BMBFSFJ müssen eingehalten werden.