Gremien der TU Darmstadt

Der Hochschulrat

Nach § 6TUD-Gesetz hat der Hochschulrat ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Hochschulentwicklung, und übt Kontrollfunktionen aus. Der Hochschulrat besteht aus 10 externen Mitgliedern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Die Mitglieder werden von der Hessischen Landesregierung bestellt, für die Hälfte der Mitglieder hat die TU Darmstadt das Vorschlagsrecht.

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Der Senat

Der Senat der Technischen Universität Darmstadt berät das Präsidium in Angelegenheiten von Struktur, Entwicklungs- und Bauplanung, Haushalt, Forschung, Lehre und Studium. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.

Dem Senat gehören laut Grundordnung der TU Darmstadt 20 Mitglieder sowie die Präsidentin/der Präsident als Vorsitzende/r an. Ständige, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind zudem die Dekan/innen der Fachbereiche sowie die Mitglieder des Präsidiums, die Frauenbeauftragte, die Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses und des Personalrats, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie zwei Vertreterinnen / Vertreter der Fachschaftenkonferenz.

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Die Universitätsversammlung

Die Universitätsversammlung der TU Darmstadt behandelt Angelegenheiten, die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören Stellungnahmen insbesondere zu Grundsatzfragen der Entwicklung der Universität, des Lehr- und Studienbetriebes und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Universitätsversammlung hat 61 stimmberechtigte Mitglieder: 31 Professorinnen und Professoren, 15 Studierende, 10 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 5 administrativ-technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Universitätsversammlung wählt das Präsidium.

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Wissenschaftlicher Rat

Der Wissenschaftliche Rat ist ein internes Beratungsgremium, das das Präsidium bei strategischen und strukturellen Fragen zur Universtitätsentwicklung unterstützt.

Wissenschaftlicher Rat

Ethikkommission

Aufgabe der Ethikkommission ist die Prüfung und Beurteilung der ethischen Zulässigkeit von Forschungsvorhaben, die insbesondere Untersuchungen an Menschen, an vom Menschen genommenen Proben oder Forschungen mit personenbezogenen Daten von Probanden beinhalten.

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Zentrale Seite der Fachbereichsprotokolle

Dies ist eine zentrale Seite der Fach- und Studienbereiche, um ihre Protokolle aus dem öffentlichen Teil der Fachbereichsratssitzungen der Universtitätsöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

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