III B: Reisekosten- und Exkursionsabrechnung

III B: Reisekosten- und Exkursionsabrechnung

Bei Nachrichten an das Referat III B wählen Sie bitte folgende Funktionspostfachadresse:

Das Referat Reisekosten- und Exkursionsabrechnung besitzt die folgenden Aufgaben:

Reisekosten
Prüfung, Bearbeitung und Verbuchung von Reisekostenanträgen

Exkursionsabrechnung
Prüfung von Exkursionsabrechnungen

Dienstreisen

Dienstreisen müssen vom jeweils zuständigen Vorgesetzten genehmigt werden. Soweit es sich um Auslandsreisen handelt, ist die Kenntnisnahme des Dekans erforderlich. Zur Gewährung des Unfallschutzes, sowie die ggf. erforderliche Sachschadenentschädigung ist im Institut über die Genehmigung ein prüffähiger Nachweis zu führen.

Die Erstattung der Auslagen (Reisekosten) ist mittels eines Reisekostenantrags über den zuständigen Vorgesetzten (z. B. Institutsdirektor) beim Dezernat III B – Reisekosten und Exkusrionsabrechnung spätestens 6 Monate nach Ende der Reise zu beantragen.

Fahrtkostenerstattung für die Benutzung des privateigenen PKW kann nur erfolgen, soweit für die Benutzung eine ausreichende Begründung vorliegt.

Den Antrag auf Erstattung von Reisekosten finden Sie hier !

Weitere wichtige Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie hier!