Diskussion um Gesetzes-Novellierung – der Hochschulrat tagte

22.06.2021

Die derzeitige Diskussion über den Entwurf des Wissenschaftsministeriums zu einer Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) und des TU Darmstadt-Gesetzes hat auch den Hochschulrat der TU Darmstadt in seiner jüngsten digitalen Sitzung am 21. Juni intensiv beschäftigt. So bat das Gremium das Präsidium, sich in seiner Stellungnahme für die Beibehaltung der jetzigen Regeln und des Vorschlagsrechts zur Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten einzusetzen. Das etablierte Gremiengleichgewicht habe sich gut bewährt. Auch die Möglichkeit zum jährlichen Bericht der Präsidentin und des Hochschulrat-Vorsitzenden im Hessischen Landtag sollte fortgeschrieben werden. Der Hochschulrat unterstützt außerdem eine Entfristung des Autonomiegesetzes für die TU Darmstadt.

Wie der neue Hochschulrats-Vorsitzende Professor Ferdi Schüth berichtete, war die HHG-Novelle auch Thema eines Kennenlern-Gesprächs der Vorsitzenden der hessischen Hochschulräte mit der Wissenschaftsministerin Angela Dorn und ihrer Staatssekretärin Ayse Asar. Als positiv bewertete Schüth außerdem ein digitales Treffen mit dem Vorstand der Universitätsversammlung der TU. Der Hochschulrat wird den regelmäßigen Austausch mit dem „Parlament“ fortsetzen und auch weiterhin eine Vertretung zu den Sitzungen entsenden.

Schließlich nahm der Hochschulrat den von der Universitätsversammlung gebilligten Rechenschaftsbericht des Präsidiums sowie die Zielvereinbarung mit dem Fachbereich Chemie zustimmend zur Kenntnis. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Planungen des Präsidiums zur Systemreakkreditierung im Rahmen des Jahresberichts zum integrierten Qualitätsmanagement, aktuelle Berufungsverfahren, der Jahresabschluss und Aspekte des Risikomanagements. feu