Gemeinsam sicher: Einführung verpflichtender Einsatz von Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) an der TU Darmstadt
Aktivieren Sie jetzt 2FA für Ihre TU-ID bis zum Jahreswechsel 2025/2026
15.09.2025
Die TU Darmstadt schützt Ihre Daten und unsere digitale Infrastruktur: Bis Ende 2025 ist 2FA für alle von außen erreichbaren Systeme verpflichtend. Erfahren Sie, wie einfach Sie Ihre TU-ID absichern und warum der zusätzliche Faktor Ihre Sicherheit deutlich erhöht.
Die TU Darmstadt setzt sich für den Schutz Ihrer persönlichen Daten und unserer digitalen Infrastruktur ein. Daher wird die Einführung von 2FA bis Ende 2025 verpflichtend an der TU Darmstadt für alle aus dem Internet erreichbaren Systeme. Diese Maßnahme ist eine den Sicherheitsanforderungen entsprechende Vorgabe und entspricht den Forderungen des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) sowie des Hochschulrates. Das Hochschulrechenzentrum (HRZ) führt die Maßnahme gemeinsam mit InfoSec durch. der zentralen Informationssicherheit der TU Darmstadt (InfoSec)
Das Ziel ist, alle Dienste der TU Darmstadt, die aus dem Internet erreichbar sind, künftig mit 2FA zu schützen – anfänglich wird es noch einige wenige begründete Ausnahmen, wie bspw. den Zugang zu den E-Mail-Systemen, geben. Grundsätzlich werden Dienste ohne direkte 2FA-Unterstützung durch VPN-Zugänge oder gesonderte Sicherheitsmaßnahmen abgesichert.
Ab sofort sind alle Mitglieder der TU Darmstadt dazu aufgefordert, die Zwei-Faktor-Authentisierung für ihre zentralen Universitätsaccounts (TU-ID) einzurichten. Die Implementierung ist einfach und trägt maßgeblich dazu bei, Ihre Daten sowie die digitale Infrastruktur der Universität vor Angriffen zu schützen.
Hinweise
Für dezentrale IT-Administratoren
Dezentral betriebene Dienste sind in der Regel durch eine Anbindung an den zentralen SSO geschützt. Betreiben Sie eigene Authentisierungsmechanismen, liegt es in Ihrer Verantwortung, 2FA an dem jeweiligen Authentisierungsmechanismus zu aktivieren. Grundsätzlich ist die Anbindung an den zentralen SSO der empfohlene Weg.
Zugriff auf nicht mit 2FA abgesicherte Systeme darf nur mittels VPN-Zugang erfolgen – für VPN-Zugänge ist 2FA ab Jahresende ebenfalls vorgeschrieben.
Für HRZ-gemanagte Rechner
Für Beschäftigte mit gemanagten Rechnern ist ein zweiter vom Rechner unabhängiger Token zwingend erforderlich, um sich weiterhin über „VPN before Log-in“ anmelden zu können und auch im Falle eines Geräteverlusts oder Wechsels weiterhin Zugriff zu behalten. Empfehlungen zu den zur Verfügung stehenden Token finden Sie ebenfalls auf der Anleitungswebseite.