3G-Kontrolle bei Prüfungen im WiSe 2021/22
20.01.2022
Mit der aktuellen (wird in neuem Tab geöffnet) (CoSchV) des Landes Hessen gilt nun auch für Präsenzprüfungen die 3G-Regelung. Corona-Schutzverordnung
Um an einer Präsenzprüfung teilnehmen zu können, müssen die Studierenden geimpft/genesen sein oder über einen negativen Testnachweis verfügen (offizieller Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR-Test nicht älter als 48h). Dieser Status muss am Eingang des Prüfungsraumes durch die Aufsichten kontrolliert werden.
Studierende mit 2G-Bändchen
Studierende können im Vorfeld den Status geimpft/genesen überprüfen lassen und erhalten dann ein entsprechendes Armband, das als Nachweis für den Zutritt zu Klausuren dient und für den Prüfungszeitraum des Wintersemesters gültig ist. (Weitere Infos für die Studierenden unter .) www.tu-darmstadt.de/baendchen
Eine einfache visuelle Kontrolle am Eingang durch die Aufsicht ist damit für diese Gruppe ausreichend.
Studierende ohne 2G-Bändchen
Bei Studierenden ohne Armband muss vor Eintritt zur Klausur der 3G-Nachweis durch das Aufsichtspersonal überprüft werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Überprüfung der Nachweise