Dezernat II Studium und Lehre, Hochschulrecht
Das Dezernat II unterstützt Studierende, Studieninteressierte, Lehrende und Fachbereiche in allen Aufgaben rund um Studium, Lehre und Hochschulrecht.
Alle Studierendenangelegenheiten, das Campus Management, die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Studiengängen sowie rechtliche Verfahren und Regelwerke gehören in den Verantwortungsbereich des Dezernats. Ziel ist es, Studium, Lehre und Verwaltung bestmöglich zu unterstützen und dabei gleichermaßen Studierende, Lehrende und Fachbereiche serviceorientiert und durch transparente Prozesse in allen Aufgaben des Dezernats rechtssicher zu begleiten.
Das Dezernat gliedert sich in vier Referate. Aufgrund der engen, übergreifenden Zusammenarbeit werden viele Aufgaben nicht ausschließlich einem Referat zugeordnet, sondern gemeinsam bearbeitet – stets mit klar definierter Hauptverantwortlichkeit.
Studieninteressierten und Studierenden stehen vielfältige Beratungs- und Serviceangebote zur Verfügung. Der gesamte Student Lifecycle – von Bewerbung und Zulassung über den Studienalltag bis zum Abschluss – wird digital durch ein zentrales Campus-Management-System abgebildet. Die Fachbereiche werden bei der Entwicklung innovativer Studiengänge begleitet, die im Rahmen der Systemakkreditierung qualitätsgesichert werden. Alle Prozesse werden hochschulrechtlich geprüft und durch Ordnungen und Satzungen verbindlich geregelt.
Darüber hinaus gehören die Kapazitätsberechnung, die Bearbeitung von Bewerbungen für Stipendien, die wissenschaftliche Weiterbildung und das Teilzeitstudium zu den Aufgaben des Dezernats.
Enge Schnittstellen bestehen zu anderen Organisationseinheiten und Fachbereichen – etwa bei Zulassungsverfahren, Ordnungsänderungen, Datenbereitstellungen (z. B. für Data Warehouse, Kapazitäten, Bewerberstatistiken) oder bei gemeinsamer Verantwortung in komplexen Aufgaben wie der Systemakkreditierung.
Wir bieten für alle Akteure im Bereich Studium, Lehre und Hochschulrecht serviceorientierte und rechtssichere Unterstützung.