Akkreditierung studentischer Gruppen

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Grundsätze für die Akkreditierung/Reakkreditierung studentischer Universitätsgruppen

Neue Fassung vom 04.04.2019.

1. Auftritt und Position von studentischen Universitätsgruppen werden zumindest indirekt der Technischen Universität Darmstadt zugerechnet. Die Unterstützung der studentischen Gruppen durch die von der Universität bereitgestellte Infrastruktur soll von der Einhaltung von Mindeststandards abhängig gemacht werden. Diese Funktion hat die Akkreditierung

2. Die Akkreditierung steht ausschließlich studentischen Gruppen offen, deren Engagement auf Studierende der Technischen Universität Darmstadt ausgerichtet und für die Gesamtheit der Studierenden offen ist. Von einer studentischen Gruppe wird ausgegangen, wenn sie über-wiegend von studentischen Mitgliedern der Technischen Universität Darmstadt getragen wird und für diese tätig wird. Die Aktivitäten der Gruppe sollen einen Bezug zum Studium an der Technischen Universität Darmstadt oder soziales Engagement mit einem Bezug zur Universität aufweisen. Das Leitungsgremium der Gruppe muss mehrheitlich aus studentischen Mitgliedern der Technischen Universität Darmstadt bestehen.

3. Das Akkreditierungsverfahren gilt nicht für politische Studierendengruppen. Diese sind Gruppen, die für ihre Mitgliedergruppe in Hochschulwahlen kandidieren. Solche Gruppen werden nicht akkreditiert, da der Bereich der inneruniversitären Willensbildung vom Akkreditierungsverfahren ausgenommen sein soll.

4. Soweit die lokale Gruppe an der Technischen Universität Darmstadt als Teil einer überregionalen Gruppe organisiert ist, muss als Ansprechpartner ein Mitglied der Technischen Universität Darmstadt benannt werden. Sowohl die überregionale Organisation als auch die lokale Gruppe müssen die Voraussetzungen für eine Akkreditierung erfüllen. Entsprechende Satzungen und Registerauszüge der überregionalen Organisation sind vorzulegen. Das Akkreditierungsschreiben wird an die übergeordnete Stelle gesandt und muss dort gegengezeichnet werden.

5. Entsprechend der Präambel der Grundordnung der Technischen Universität Darmstadt werden folgende Kriterien für eine Akkreditierung zugrunde gelegt:

a. Beachtung der hochschulrechtlichen Vorgaben und der Grundordnung der Technischen Universität Darmstadt;
b. Der Förderung der aktiven Beteiligung der Mitglieder an der universitären Selbstverwaltung;
c. Förderung und Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in den Entscheidungsstrukturen (Gender Mainstreaming);
d. Diskriminierungsfreier Zugang zur Vereinigung ist möglich;
e. Demokratische Binnenorganisation;
f. Bekenntnis zur Gewaltfreiheit und Unterstützung der Politik der Technischen Universität Darmstadt als „Gewaltfreie Universität“;
g. Gemeinnützigkeit im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung;
h. Registrierung als eingetragener Verein. Ausgenommen hiervon sind lokale Untergliederungen bundesweiter Vereine, wenn ein studentisches Universitätsmitglied als verantwortlicher Ansprechpartner der lokalen Gruppe benannt ist.

6. Die Akkreditierung einer Gruppe erfolgt befristet. Sie kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen der Akkreditierung weggefallen sind oder dem Ansehen der Technischen Universität Darmstadt Schaden droht oder zugefügt wurde.

7. Die Nutzung des Logos der Technischen Universität Darmstadt (Athene) ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

8. Die Akkreditierung erfolgt anhand der oben genannten Grundsätze durch den Präsidenten der Technischen Universität Darmstadt. Die Gruppen verpflichten sich zur Einhaltung der hier niedergelegten Grundsätze. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht.

9. Akkreditierten Universitätsgruppen ist es nicht gestattet, Informationsmaterial von Dritten, insbesondere von Firmen mit werbender Absicht in Gebäuden und auf Außenflächen der TU Darmstadt zu verteilen, auszulegen oder anzubringen. Bei Zuwiderhandlung kann die Akkreditierung entzogen werden.

10. Akkreditierte Gruppen erhalten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Möglichkeit Räume der Technischen Universität Darmstadt zu Sonderkonditionen für Einmalveranstaltungen anzumieten. Die Vermietung von Räumlichkeiten richtet sich nach den allgemeinen Mietbedingungen der Technischen Universität Darmstadt.

11. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für akkreditierte Gruppen sind:

  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Gruppe zu erhalten, z.B. Plakate nach Absprache mit den zuständigen Stellen auf dafür zur Verfügung gestellten Flächen anzubringen,
  • Aufnahme in die Liste der akkreditierten Hochschulgruppen auf der entsprechenden Überblicks-Webseite der TU Darmstadt und, sofern vorhanden, aktive Verlinkung zur Webseite der Hochschulgruppe.

Es sind folgende Nachweise bei der Reakkreditierung vorzulegen:

1. Aktuelle Satzung des Vereins
2. Aktueller Auszug des Vereinsregisters
3. Name und Kontaktdaten der Ansprechpartner im Vorstand des Vereins (E-Mail, Adresse, Tel.-Nr.)
4. Kopie der Studienausweise der Vorstandsmitglieder
5. Auflistung der Aktivitäten im akkreditierten Zeitraum (Excel-Tabelle mit Datum und Aktivität ist ausreichend)

Bei Gruppen einer überregionalen Gruppe ist der Ansprechpartner in Darmstadt von der übergeordneten Gruppe zu benennen. Das Akkreditierungsschreiben wird an die übergeordnete Stelle gesandt und muss dort gegengezeichnet werden.

In allen Fällen tritt die Akkreditierung/Reakkreditierung erst mit dem Eingang des gegengezeichneten Schreibens in Dezernat II in Kraft. Damit wird sichergestellt, dass die Grundsätze der TU Darmstadt anerkannt werden.

Vor der Reakkreditierung wird geprüft, dass von Seiten des Dezernates V (Raumvergabe) keinerlei Aktivitäten vorliegen, die einer Reakkreditierung widersprechen würden.

Bei Zuwiderhandlung wird eine Abmahnung erfolgen.

Bei wiederholter Zuwiderhandlung wird die Akkreditierung entzogen.