Was ist die 5-Jahres-Frist?

Alle Doktorand_innen müssen 5 Jahre nach Annahme die Dissertation einreichen.

Gelingt dies nicht, muss ein Verlängerungsantrag mit einer Begründung, warum die Zeit nicht gereicht hat und ein 2-Jahres-Plan, wie die Dissertation in dieser Frist (oder früher) abgeschlossen werden soll, vorgelegt werden. Ansonsten wird die Betreuung der Dissertation beendet und die Annahme widerrufen! Eine bestimmte Form für den Verlängerungsantrag ist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist es, gegebenenfalls auf Elternzeit oder die anderen expliziten Verlängerungsgründe in § 10 Abs. 5 hinzuweisen.