Gibt es Übergangsregelungen für die 9. Novelle der PO/AT?
Nein, es gibt keine Übergangsfrist. Die 9. Novelle gilt ab sofort auch für alle noch laufenden Promotionsverfahren.
Dezernat II Studium und Lehre, Hochschulrecht
FAQ zu Promotionen an der TU-Darmstadt
Nein, es gibt keine Übergangsfrist. Die 9. Novelle gilt ab sofort auch für alle noch laufenden Promotionsverfahren.