Umsetzung OZG Themenfeld Bildung
Projektverantwortung: Dezernat II
15.03.2021

Anforderung #0100
Projektziel
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Themenfeld Bildung.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet öffentliche Einrichtungen Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Für die Hochschulen sind die Leistungen im Themenfeld Bildung zusammengefasst.
In einem Arbeitskreis im HMWK (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst) zusammen mit Vertretungen aller hessischen Hochschulen (HOAG) wurden die zu erbringenden Leistungen analysiert und beschrieben.
Die Hochschulen sollten bis Ende 2022 einen sogenannten Reifegrad 3 erreicht haben. Dies hat keine Hochschule in Deutschland erreicht. Die Umsetzung ist weiterhin gefordert, aber mit Neubewertungen und Trennung zwischen Leistungen im Außen- und Innenverhältnis der Hochschulen.
Zwischenzeitlich sind zusätzlich OZG 2.0 und SDG Leistungen gefordert.