Digitaler Studierendenausweis

Projektverantwortung: Dezernat II

28.06.2022

Anforderung #CM-0106

Projektziel

Die Nutzung des Studierendenausweises ist sofort nach der Immatrikulation ohne Zustellungs- und Initialisierungszeiten möglich. Der Studierendenausweis ist zeitgemäß und digital.

Digitaler Studierendenausweis

Der bisherige Studienausweis ist papierbasiert, in der Erstellung und der Zustellung fehleranfällig und ressourcenintensiv. Er entspricht nicht den Zielen einer medienbruchfreien und digitalen Dienstleistung für unsere Studierenden.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Hochschulen, Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten. Eine Voraussetzung für eine weitreichende Digitalisierung ist ein digitaler Ausweis, der die Immatrikulation an der TU Darmstadt nachweist.

Alle Funktionalitäten des bisherigen Ausweises müssen ebenfalls damit möglich sein: Nachweis der Einschreibung an der TU Darmstadt z.B. für RMV, Studierendenwerk, für Ermäßigungen, die der AStA ausgehandelt hat wie Fahrradausleihe, Kino, Museum, usw.

Dies sind die aktuellen Eckdaten, weitere Meilensteine folgen

  • Projektleitung im Dez. II
    • fachlich: Dr. Henriette Reinecke
    • technisch: Annelore Schmidt
  • Projektleitung übergeordnet für TUDa App
    • Christian Juraz-Kischka, DTO
  • Projektleitung HRZ für Datenschnittstelle zur TUDa App
    • Waltraud Büttner, HRZ
  • Verantwortliche Teamleitungen in Dez. II
    • Fachlich: Gabriela Gold, IIB
    • Konfiguration: Pascal Keilmann, IIC
    • Technik und Entwicklung: Christian Diel, IIC
  • Projektteam
    Dezernat II, DTO, HRZ
  • Rechtsfragen
    Hochschulrecht, IIA

Weiterhin sind die gesamten Teams von IIA, IIB, IIC und VIIIA eingebunden. Prozessänderungen, die durch den digitalen Studienausweis erwartet werden, müssen von den Teams umgesetzt und getestet werden.

CM-0087 – Digitalisierung der Bewerbungs- und Zulassungsprozesse

CM-0100 – Umsetzung OZG