Aussonderung

Aussonderung

Wenn Geräte, Maschinen, Mobiliar oder andere Anlagevermögensgegenstände nicht mehr benötigt werden, sind sie auszusondern. Dabei sind die „Richtlinien über die Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen“ des Landes Hessens (vgl. Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 8 vom 16.2.2009, S.459-460) zu beachten.

Es bestehen drei mögliche Vorgehensweisen, die im Folgenden genauer erläutert werden:

I. Verwertung

II. Interne Weitergabe von Inventar

III. Entsorgung

I. Verwertung

Die freihändige Verwertung erfolgt über das Dezernat III (Ansprechpartnerin: Katharina Bayer). Zu verwertende Gegenstände werden über das Intranet zum Mindestbetrag angeboten. Dazu werden die Gegenstände für mindestens 2 Wochen in einer Liste (Geräteliste) zur Versteigerung eingestellt. Der Verkaufspreis orientiert sich am aktuellen Marktwert und liegt mindestens beim Restbuchwert. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende; bei mehreren Höchstbietenden erhält derjenige den Zuschlag, der sein Angebot zuerst abgegeben hat. Eine Gewährleistung für Sachmängel ist ausgeschlossen!

Vorgehensweise bei freihändiger Verwertung

  • 1. Mail an aussonderungen@zv.tu-darmstadt.de mit folgenden Infos:
    • a. Art des Gegenstandes
    • b. Ist eine Inventarnummer vorhanden? (Wenn ja, bitte geben Sie uns die Inventarnummer an)
    • c. Wie lange soll das Angebot online geschaltet werden? (Mindestens 2 Wochen)
    • d. Nennung Verkaufspreis inkl. entsprechender Vergleichsangebote (z.B. aus dem, Internet)
    • e. Bilder können gerne beigefügt werden
    • f. Beschreibung der Gegenstände inkl. aller bekannten Mängel (z. B.: Marke, Farbe, Ausstattung, Zustand etc.)
    • g. Nennung eines Ansprechpartners für den Gegenstand
  • 2. Einverständnis des Vorgesetzten bzw. Dekanat muss vorliegen, dass der Gegenstand verkauft werden darf.
  • 3. Im Falle, dass der Gegenstand aus Drittmitteln finanziert wurde, muss das Einverständnis des Mittelgebers eingeholt werden. Dies erfolgt eigenständig über des Dezernat VI (Drittmittelabteilung).

Aktuelle Geräteangebotsliste

Bei einer Verwertung über die VEBEG GmbH bietet diese die auszusondernde Sache öffentlich an, im Regelfall in Form einer Internetauktion. Dazu ist ein Verwertungsantrag zu stellen. Hierbei und bei der Abwicklung des Verfahrens sind Frau Bayer und Frau Thielen behilflich. Kontakt kann über aussonderungen@zv.tu-darmstadt.de aufgenommen werden.

Der erzielte Erlös wird in der Regel der Kostenstelle oder dem entsprechenden Projekt gutgeschrieben, der der Gegenstand bislang zugeordnet war.

Jeder Kostenstellenverantwortliche hat sicherzustellen, dass Landeseigentum bzw. Eigentum der TU Darmstadt (dazu zählen auch alle Gegenstände, die aus Drittmitteln finanziert wurden!) nicht entwendet oder unter dem Wert verkauft werden.

II. Interne Weitergabe von Inventar

Das zu einer Kostenstelle gehörende Gerät wird an eine andere Kostenstelle weitergegeben. In diesem Fall ist eine Meldung an die Finanzbuchhaltung zwecks Uminventarisierung zu geben.

Bitte verwenden Sie hierzu folgendes Formular: hier

III. Entsorgung

Das Referat III D erhält den Entsorgungsauftrag zur Ausbuchung des Inventars und leitet diesen Entsorgungsauftrag an das Referat IV A weiter. Das Referat IV A ist für die Entsorgung verantwortlich.

Wenn eine Verkaufsmöglichkeit besteht, ist über das Referat III A auszusondern.

Es sollen ausschließlich defekte Geräte/Mobiliar etc. entsorgt werden, oder Geräte/Mobiliar etc., die nicht mehr zum Verkauf geeignet sind. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an: