Laser
Laserbetrieb an der TU Darmstadt
An der TU Darmstadt werden viele verschiedene Laser betrieben. Es gibt zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in Technik, Medizin und Forschung, wie z.B. Laserpointer, Entfernungsmessgeräte, Schneid- und Schweißwerkzeuge, optische Laufwerke und Drucker.
Laser können aufgrund der Eigenschaften ihrer Strahlung und aufgrund der zum Teil extrem konzentrierten elektromagnetischen Leistung sehr gefährlich für die Augen und die Haut sein. Hochenergetische Laser können zudem Brände verursachen.
Die gesetzliche Grundlage zum Betrieb von Lasereinrichtungen ist die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV).
Der Betrieb von Lasern der Klasse 3 R, 3 B und 4 ist nur zulässig, wenn in den betreibenden Instituten die erforderlichen Fachkenntnisse für die Wahrnehmung folgender Aufgaben
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 OStrV
- Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach § 7 OStrV
- Überwachung des sicheren Betriebes von Lasereinrichtungen
vorhanden sind.
Laserschutzbeauftragte
Laserschutzbeauftrage können bei den genannten Aufgaben unterstützen. Es besteht die Möglichkeit, über eine geeignete Fortbildung die notwendigen Fachkenntnisse zu erwerben, wenn diese in den jeweiligen betreibenden Fachbereichen nicht bereits vorhanden sind.
Laserschutzbeauftragte werden auf Vorschlag aus den Verantwortungsbereichen durch das Referat IV A bestellt. Das dafür vorgesehene Meldeformular ist untenstehend verlinkt.
Ansprechpartner für organisatorische Angelegenheiten ist Herr Manuel Claus.
Weiterführende Links
OStrV – Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) Laserstrahlung ALLGEMEINES
TROS Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung
TROS Teil 2: Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlungen