Strahlenschutz

Allgemeine Informationen

Die TU Darmstadt als Strahlenschutzverantwortliche (SSV) hat für die Organisation und Administration von Aufgaben nach dem Strahlenschutzgesetz einen Strahlenschutzbevollmächtigten (SSBv) benannt.

Für die Anwendung des Strahlenschutzgesetzes und der -verordnung in innerbetrieblichen Entscheidungsbereichen sind eine ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten (SSB) bestellt.

Darüber hinaus sind Strahlenschutzbeauftragte (SSB) für die Entsendung von Mitgliedern und Angehörigen der TU Darmstadt in fremde Anlagen und Einrichtungen bestellt.

An der TU Darmstadt ist eine Strahlenschutzanweisung allgemein bindend:

Strahlenschutzanweisung Allgemeiner Teil (wird in neuem Tab geöffnet)

Informationen für Mitglieder und Angehörige der TU Darmstadt, die in Strahlenschutzbereichen der TU Darmstadt arbeiten

Wenn Sie in Strahlenschutzbereichen der TU Darmstadt tätig werden, d.h. aufgrund eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses oder für Forschungsarbeiten mit radioaktiven Stoffen oder mit Anlagen wie Beschleunigereinrichtungen oder Röntgeneinrichtungen umgehen, sind Sie als beruflich strahlenexponierte Person anzusehen.

Als solche unterliegen Sie der Strahlenschutzüberwachung. Melden Sie sich bitte bei dem im betreffenden Fachbereich zuständigen Strahlenschutzbeauftragten (SSB). Wenn Sie unsicher sind, wer für Sie zuständig ist, nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

Füllen Sie hierzu das Antragsformular zur Aufnahme in den Strahlenschutz aus und stimmen Sie sich für die weitere Vorgehensweise mit der/dem zuständigen SSB ab, was die Anmeldung zur ärztlichen Überwachung im Strahlenschutz anbelangt.

Antrag Aufnahme in den Strahlenschutz der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)

Anmeldung zur ärztlichen Überwachung im Strahlenschutz

Informationen für Mitglieder und Angehörige der TU Darmstadt, die befristet in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen und Einrichtungen tätig werden

Planen Sie, aufgrund eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses oder für Forschungsarbeiten an der TU Darmstadt in fremden Anlagen oder Einrichtungen innerhalb Deutschlands (d.h. in Strahlenschutzbereichen) tätig zu werden, benötigen Sie einen Strahlenpass. Sie können auch dann einen Strahlenpass freiwillig führen, wenn Sie beispielsweise im Auslang tätig werden oder dies für Ihre eigene Infomation benötigen. Stimmen Sie sich hierzu mit dem zuständigen Strahlenschutzbeauftragten ab..

Nutzen Sie den Antrag auf Erstellung eines Strahlenpasses und machen Sie bitte die erforderlichen Angaben zu Ihrer bisherigen beruflichen Strahlenexposition. Melden Sie sich hierzu bei den für Sie zuständigen Strahlenschutzbeauftragten oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

Antrag auf Erstellung eines Strahlenpasses (wird in neuem Tab geöffnet)

Angaben über Strahlenexposition im Berufsleben

Informationen für Beschäftigte fremder Anlagen oder Einrichtungen, die befristet in Strahlenschutzbereichen der TU Darmstadt tätig werden

Zutritt zu Strahlenschutzbereichen der TU Darmstadt wird Ihnen in der Regel nur gewährt, wenn Sie einen registrierten Strahlenpass mit sich führen. Legen Sie diesen bitte den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) vor. Melden Sie sich bei Unklarheiten über das Kontaktformular auf dieser Seite.

Ausnahmefälle sind mit dem Strahlenschutzbevollmächtigten abzustimmen.

Informationen für Fachbereiche und Strahlenschutzbeauftragte der TU Darmstadt

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