Stabsstelle Strahlenschutz und Controlling Dezernat IV
Strahlenschutz
Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Strahlenschutzorganisation
Strahlenschutzverantwortliche
Strahlenschutzverantwortliche der Technischen Universität Darmstadt, nach Maßgabe des § 69 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), ist die Präsidentin der Technischen Universität Darmstdt. Die/Der Strahlenschutzverantwortliche der Technischen Universität Darmstadt hat einen Strahlenschutzbevollmächtigten bestellt, der die organisatorischen Aufgaben und Aufsichtspflichten der/des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
Strahlenschutzbevollmächtigter
Der Strahlenschutzbevollmächtigte steht als zentraler Ansprechpartner für folgende Aufgaben des Strahlenschutzes zur Verfügung:
- Beratung, Koordination und Aufsicht aller mit Strahlenschutzaufgaben befassten Mitglieder und Angehörigen der TU Darmstadt.
- Melde-, Mitteilungs- und Auskunftspflicht gegenüber den betreffenden Behörden sowie Mitgliedern und Angehörigen der TU Darmstadt.
- Beantragung von Genehmigungen im Strahlenschutz sowie Abgabe von erforderlichen Anzeigen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Bestellung von fachlich und persönlich geeigneten Strahlenschutzbeauftragten für die Gewährleistung des Strahlenschutzes in bestimmten innerbetrieblichen Entscheidungsbereichen. Durch Delegation der Aufgaben und Pflichten an die Strahlenschutzbeauftragten wird sichergestellt, dass die Verantwortung im Strahlenschutz vor Ort in den bezeichneten innerbetrieblichen Entscheidungsbereichen (Fachbereichen, Instituten, Fachgebieten, Arbeitsgruppen) von den bestellten Strahlenschutzbeauftragten wahrgenommen wird.
Strahlenschutzbeauftragte
Die Strahlenschutzbeauftragten sind neben der/dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem Strahlenschutzbevollmächtigten die wichtigsten Verantwortungsträger einer Strahlenschutzorganisation und sind für die Sicherstellung des Strahlenschutzes in einem festgelegten innerbetrieblichen Entscheidungsbereich verantwortlich.
Formulare und Richtlinien
Die aktuellen Formulare und Richtlinien für Strahlenschutzbeauftragte im Zusammenhang mit dem Gesetz und der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung sind nachfolgend dargestellt.
Formulare
Strahlenschutzorganisation der TU Darmstadt
(wird in neuem Tab geöffnet) Antrag auf Aufnahme in den Strahlenschutz der TU Darmstadt
(wird in neuem Tab geöffnet) Antrag auf Erstellung eines Strahlenpasses
Angaben über Strahlenexposition im Berufsleben
Anmeldung zur ärztlichen Überwachung im Strahlenschutz
Meldung einer bevorstehenden Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung
Antrag auf Aufnahme in die Strahlenschutzüberwachung der GSI – Sonderfallregelung
Meldebogen – Vorschlag zur Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten
Unterweisung nach § 63 StrlSchV
Mutterschutz – Schutz beruflich exponierter Frauen vor Strahlung
Richtlinien und Handlungsanleitungen für Strahlenschutzbeauftragte
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Prozessbeschreibungen für Strahlenschutzbeauftragte
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Wesentliche Rechtsgrundlagen
(wird in neuem Tab geöffnet) Atomgesetz (AtG)
(wird in neuem Tab geöffnet) Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
(wird in neuem Tab geöffnet) Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Controlling Dezernat IV
Wahrnehmung der Steuerungs-, Planungs- und Koordinationsaufgaben im Rahmen des Gesamtbudgets sowie die strategische Steuerung der Budgetverwaltung hinsichtlich der Sach- und Personalmittel für das Dezernat IV.