Referat IV B – Immobilienverträge
Das TUD-Gesetz berechtigt die Technische Universität Darmstadt, die ihr vom Land Hessen zur Nutzung überlassenen Landesgrundstücke selbst zu verwalten, zu veräußern oder Grundstücke für das Land Hessen zu erwerben. Innerhalb des Dezernates sind wir für die Erstellung und Bearbeitung von Verträgen im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung und -betreuung sowie der Vermietung von Veranstaltungsflächen zuständig. Bei Fragen zu vertraglichen Regelungen sind wir TU-intern unterstützend tätig.
In diesen Verträgen werden Regelungen zu den Laufzeiten, der Nutzungsart, den Zuständigkeiten der Vertragsparteien sowie der Kostentragung und Haftungsfragen bei z.B. Büro- und Laborräumen oder Werkstattflächen, Dienst- und Mietwohnungen, Gebäuden, Grundstücken, Gegenständen sowie Rechten getroffen.
Mit der Vermietung von Veranstaltungsflächen wird es den Nutzern der TU Darmstadt und Externen ermöglicht, Hörsäle, Seminar- und Veranstaltungsräume auch außerhalb der Lehrveranstaltungen zu nutzen. Ziel dieser Vermietungen ist es, die wissenschaftlichen und kulturellen Aktivitäten an der Universität zu stärken und die jeweiligen Veranstalter bei der sicheren Durchführung ihrer Veranstaltungen zu unterstützen.
Folgende Themengebiete und Vertragsarten werden von uns betreut:
- Überlassungen
- Mietverträge
- Pacht- und Leihverträge
- Gestattungsverträge
- Grundstücksmanagement
- Grundstücksankauf, -verkauf und -tausch
- Erbbaurechte
- Bestellung von Baulasten und Dienstbarkeiten
- Sachschäden
- Diebstahl
- Vermietung von Veranstaltungsflächen (Veranstaltungsmanagement)