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Gentechnik

Das Referat IV A unterstützt Sie administrativ bei der Antragstellung zu genetischen Arbeiten und gentechnischen Anlagen, die stark reglementiert sind.

Gentechnische Anlagen
Vor Aufnahme gentechnischer Arbeiten hat eine Anzeige (Sicherheitsstufe 1) oder Anmeldung (Sicherheitsstufe 2) bei der Aufsichtsbehörde (RP Gießen) zu erfolgen. Betreiberin gentechnischer Anlagen ist die Präsidentin der TU Darmstadt.

Verantwortlich für die Arbeiten in den gentechnischen Anlagen sind die bestellten Projektleitungen. Diese werden in den Fachbereichen durch die Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS) beraten und unterstützt. In Anzeige- und Anmeldeverfahren sind sie unterschriftspflichtige Beteiligte.

Die administrative Bearbeitung wie z.B. der Schriftwechsel mit dem Regierungspräsidium Gießen im Rahmen der Anzeige- und Anmeldeverfahren und der Bestellung von Projektleitungen erfolgt durch das Referat IV A. Das Referat IV A ist Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde, neben den Anzeige- und Anmeldeverfahren im Wesentlichen für die Vor- und Nachbereitung der regelmäßig stattfindenden Überwachung der gentechnischen Anlagen.