Eine Fahrerlaubnis benötigt, wer landeseigene und/oder Drittmittel-Fahrzeuge der TU Darmstadt innerhalb und außerhalb des Geländes der TU Darmstadt fährt.
Wer kann eine Erlaubnis zum Führen von Dienstfahrzeugen erhalten?
Beschäftigte der TU Darmstadt, der/die InhaberIn einer gültigen deutschen, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (Führerschein) sind. Ob ein anderer ausländischer oder ein internationaler Führerschein für die Fahrerlaubnis genügt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Fahrerlaubnis ist jederzeit widerruflich, befristet für die Dauer des Arbeitsverhältnisses und beschränkt sich grundsätzlich auf die aktuell ausgeübte Tätigkeit.
Studierende, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zur TU Darmstadt stehen, können keine Fahrerlaubnis erhalten.
Welche Fahrzeuge sind Dienstfahrzeuge?
Dienstfahrzeuge sind alle Fahrzeuge der TU Darmstadt, die entweder im Eigentum des Landes Hessen stehen oder durch Drittmittel erworben wurden. Die Technische Universität Darmstadt bzw. der jeweilige Fachbereich/das jeweilige Fachgebiet muss als Halter des Fahrzeugs eingetragen sein.
Benötigte Unterlagen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Antrag durch den bzw. die (direkte/n) Vorgesetzte/n
- Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis im Original (eine Kopie ist dem Antrag beizufügen)
Hinweis
Bitte beachten Sie auch die Kfz-Unfallrichtlinien und die Informationen zum Versicherungsschutz:
KfZ-Bestimmungen (wird in neuem Tab geöffnet)
KfZ-Rahmenvertrag-Gothaer (wird in neuem Tab geöffnet)
Informationen zu dem am 01.06.2019 in Kraft getretenen Dieselfahrverbotes von der Stadt Darmstadt erhalten Sie hier.