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Alfried Krupp-Förderpreis

Der Preis wird an junge Universitätsprofessor:innen der Natur- und Ingenieurwissenschaften (inkl. Medizin) mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen verliehen.

Förderungsumfang 1 Mio. €
Ausrichtung Natur- und Ingenieurwissenschaften
Stifter/ verleihende Institution Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Vorschlagsberechtigt Einzelpersonen, Forschungsinstitutionen und Universitäten (nur ein Vorschlag pro Universität)
Ausschreibung November
Turnus Jährlich
Frist Anfang März

Vorgeschlagen werden können Kandidat:innen, deren Befähigung zu Forschung und Lehre durch die Erstberufung auf eine zeitlich unbefristete oder befristete Professur (W2- oder W3-Professur) an einer Universität in der BRD bestätigt worden ist. Es gibt keine zeitliche Vorgabe, wie lange der Antritt der Erstprofessur zurückliegen darf. Personen können auch vorgeschlagen werden, wenn das Berufungsverfahren noch läuft. Der:die Kandidat:in muss aber bis zu Beginn des Auswahlverfahrens (Ende April/Anfang Mai des jeweiligen Jahres) den Ruf angenommen haben. Kandidat:innen sollten nicht älter als 38 Jahre sein. Bei Kandidat:innen, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, wird diese bei der Altersberechnung berücksichtigt.

Die Auswahl trifft das Präsidium und der Wissenschaftliche Rat.

Wir beraten die nominierte Person im Hinblick auf Kriterien, (formale) Vorgaben und Verfahren, stimmen den Zeitplan der Nominierung ab, besprechen die Bereitstellung der erforderlichen Nominierungsunterlagen sowie das Vorgehen bezüglich des Würdigungsschreibens. Die Begleitung inkludiert zudem Rückmeldungen zu den Nominierungsunterlagen sowie eine Prüfung derselbigen mit dem Fokus auf die jeweils Preisspezifisch erforderlichen Kriterien. Wir koordinieren etwaige Umläufe und kommunizieren für Sie mit der Stiftung, sollten sich Rückfragen ergeben.

Folgende Unterlagen müssen dem Vorschlag beigefügt werden (JPEG, TIFF, PDF):

  • ein Anschreiben, in dem die wichtigste wissenschaftliche Forschungsleistung der Kandidatin/des Kandidaten kurz benannt wird (von der Präsidentin gezeichnet)
  • zwei Vorschlagsgutachten, (Umfang der Gutachten: i.d.R. 2-4 Seiten; von der Präsidentin unterzeichnete Einladungsschreiben/letter of invitation an die Gutachter:innen sollten frühzeitig angefragt werden; neben den Gutachtenden sind vier zusätzliche Referenzen zu nennen [Titel, Vorname, Nachname, Universität/Einrichtung, Fakultät/Fachbereich/Institut, Ort, Telefon, E-Mail], die bei Bedarf von der Stiftung um eine zusätzliche Stellungnahme gebeten werden könnten)
  • Curriculum Vitae der Kandidatin/des Kandidaten,
  • Liste der Preise und Auszeichnungen,
  • Darstellung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit: Teil 1: allgemeinverständliche Erläuterung der Innovation und Forschungsleistung des/der Kandidaten/Kandidaten (maximal ¾ Seite) Teil 2: Darstellung der Forschungs- und Lehrtätigkeit (maximal vier Seiten)
  • Publikationsliste (Auswahl)

Erforderlich sind weiterhin die folgenden verbindlichen Angaben der Universität, an welcher die Kandidatin/der Kandidat tätig ist: (diese Informationen bzw. Bestätigungen werden von Dez VI A über Dez VII und das zuständige Dekanat eingeholt)

  • Bestätigung, dass es sich bei der Professur der Kandidatin/des Kandidaten um eine Erstberufung handelt,
  • Bestätigung, dass im Falle einer zeitlich befristeten Erstberufung der Kandidatin/des Kandidaten die Möglichkeit zur dauerhaften Übernahme („tenure track“) besteht,
  • verbindliche Angabe, in welchem Umfang die Kandidatin/der Kandidat Lehrveranstaltungen anbieten wird,
  • Angaben zur Ausstattung der Professur mit Personal- und Sachmitteln
  • Einverständniserklärung Datenschutz

Die Stiftung bittet um Vorlage der Unterlagen in deutscher Sprache. Gutachten auswärtiger Wissenschaftler:innen können auch in englischer Sprache übermittelt werden.

Die elektronische Einreichung der Unterlagen auf dem Online-Bewerbungsportal der Krupp-Stiftung erfolgt über uns.