Beantragung von DFG Großgeräten

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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stellt im Rahmen des Förderprogramms “Forschungsgroßgeräte” nach Art.91b GG Mittel zur anteiligen (50%) Finanzierung von Forschungsgroßgeräten an Hochschulen zur Verfügung.
An der TU Darmstadt muss die Finanzierung des zweiten Anteils 50% aus Eigenmitteln, in Einzelfällen auch LOEWE Projektmitteln des Landes Hessen (LOEWE), erfolgen. Es ist möglich eine Finanzierung im Gerätefonds der TU Darmstadt zu beantragen.

Wenn Sie planen einen Antrag zur Förderung eines Forschungsgroßgeräts bei der DFG einzureichen, nehmen Sie bitte frühzeitig, d.h. mindestens 3 Monate vorab, Kontakt mit dem Team der nationalen Forschungsförderung auf.

Das Team berät Sie zum Prozess der Antragsstellung und koordiniert die TU-interne Prüfung des Antrags durch die Dezernate IV und V.

Dazu benötigen wir vollständige Unterlagen, d.h.:

  • erforderliche Angebote,
  • Laufzettel (erhalten Sie vom Team der Forschungsförderung),
  • finaler Entwurf des Antrags samt Anlagen.

Ihr Antrag wird geprüft bzgl.:

  • Raumanforderungen,
  • Arbeitssicherheit,
  • Strahlenschutz und
  • Brandschutz.

I.d.R. nach 4-6 Wochen erhalten Sie dazu Rückmeldung.

Nach etwaiger Überarbeitung, weiterer Rücksprache und Klärung der Finanzierung für bauliche und technische Maßnahmen, Reparaturkosten und der Finanzierung des Eigenanteils, erhalten Sie die Freigabe durch das Team Forschungsförderung zur Einreichung über elan.

Die Begutachtung Ihres Antrags durch die DFG dauert typischerweise 6-9 Monate, in Einzelfällen auch wesentlich länger (vgl. Abbildung).

Im Falle einer Bewilligung erfolgt die Beschaffung durch Sie zusammen mit Dezernat III E entsprechend der Einkaufsrichtlinien der TU. Bis zur Bewilligung gilt laut Richtlinien der DFG ein Beschaffungsverbot.