Beantragung von DFG Modulen

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Viele DFG Förderprogramme setzten sich aus verschiedenen Programmmodulen zusammen, aus denen Sie entsprechend Ihrer jeweiligen fachlichen Anforderungen auswählen können. Das gilt beispielsweise für Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme, Sachbeihilfen, Graduiertenkollegs oder Sonderforschungsbereiche.

Nachfolgend finden Sie Hinweise zu den TU-spezifischen Beratungsangeboten für verschiedene Module und zu Prozessen zur Erstellung von Bestätigungen, die von der DFG für einzelne Module im Rahmen der Antragstellung benötigt werden. Benötigen Sie solche Bestätigungen, kommen Sie bitte frühzeitig, in der Regel 2-3 Monate vor der geplanten Antragseinreichung, auf die genannten Kolleg:innen zu.

Nutzen Sie ergänzend bitte das ausführliche Informations- und (fachliche) Beratungsangebot auf den Seiten der DFG. Dort finden Sie die aktuellen Antragsvordrucke sowie auch Merkblätter zum Verfahren und all seinen Modulen. Sprechen Sie auch gerne mit den jeweiligen fachlichen Ansprechpartner:innen bei der DFG.

Ist geplant, dass eine Professur im Rahmen der Forschungsgruppe eingerichtet wird, erfordert dies eine enge Abstimmung zwischen Antragstelleden, dem beteiligten Fachbereich sowie dem Referat IA, Berufungen, und . Nehmen Sie daher bitte frühzeitig Kontakt auf.

Voraussetzung für die Beantragung des Moduls ist, dass die Hochschule bereit ist, Sie als Projektleitung für die beantragte Zeit zu beurlauben. Diese Bestätigung stellt die Hochschulleitung auf Antrag aus. Eine schriftliche Zustimmung des Fachbereichs ist erforderlich. Wir koordinieren in Abstimmung mit dem Personaldezernat, und letztendlich der Präsidentin, die Ausstellung der Bestätigung für die DFG. Dazu ist eine schriftliche Bestätigung durch den Fachbereich Voraussetzung.

Forschende aus dem In- und Ausland können für ein Projekt Mittel für ihre eigene Stelle (entsprechend der DFG-Personalkostensätze für Postdocs) beantragen. Dafür müssen die antragstellenden Personen dem Antrag eine Erklärung des Arbeitgebers, der TU Darmstadt, beifügen. Diese stellt das Personaldezernat entsprechen der DFG-Vorgaben aus. Bitte füllen Sie die aktuelle Vorlage der DFG-Arbeitgebererklärung mit den Daten Ihres Projekts aus und senden und Dez VII dies mit einer Bestätigung der Fachgebietsleitung oder des Fachbereichs, der Sie aufnimmt. Die Bestätigung muss erklären, dass Ihnen für den Zeitraum des beantragten Projekts die nötige Grundausstattung, d.h. Arbeitsplatz in Büro- und/ oder Laborräumen sowie benötigte Arbeitsmaterialien, zur Verfügung gestellt wird.

Weiterhin haben alle Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen die Möglichkeit mit einer:einem unserer Forschungsmentor:innen einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Die Vergütung der Fellows erfolgt über einen speziellen Dienstvertrag der TU Darmstadt. Detaillierte Informationen finden Sie unserer Übersichtsseite zu den DFG Meractor und TU Darmstadt Research Fellows.

Ist eine Anbindung der Fellows über einen Dienstvertrag nicht nötig, weil ausschließlich Reisekosten vergütet werden sollen, kann durch das Dekanat des aufnehmenden Fachbereichs eine Gästevereinbarung statt eines Dienstvertrags geschlossen werden. Diese regelt u.a. Vertraulichkeit, Haftung, Datenschutz, bietet aber keinen Krankversicherungsschutz und stellt kein Beschäftigungsverhältnis da. Etwaige Visumspflichten sind zu beachten.

Sie planen die Beantragung des Moduls „Chancengleichheitsmaßnahmen“ und wünschen Beratung und Anregungen zu Ihren Projektideen, dann nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit den Kolleg:innen des Genderconsultings auf.

Sie planen die Beantragung des Moduls „Öffentlichkeitsarbeit“ und wünschen Beratung und Anregungen zu Ihren Projektideen, dann nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit den Kolleg:innen des Science Communication Centers auf.