Arbeits- und Tarifrecht

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Bei der Einstellung von Beschäftigten handelt die TU Darmstadt auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts privatrechtlich, d.h. sie schließt wie private Arbeitgeber zivilrechtliche Arbeitsverträge ab. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), kommen hierbei arbeitsrechtliche Gesetze und tarifliche Regelungen zur Anwendung.

Grundsätzliches

Im Arbeitsvertrag finden sich regelmäßig die individuellen Regelungen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses, wie z.B. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Entgeltgruppe, Nebenabreden.

Andere, insbesondere auf Dauer angelegte Arbeitsbedingungen (z.B. Höhe des Entgelts und des Urlaubs, Regelungen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses), sind dagegen tariflich geregelt.

Die TU Darmstadt hat ihr eigenes Tarifrecht, das für alle Tarifbeschäftigten der Universität gilt. Darin werden alle tarifrechtlich relevanten Aspekte einheitlich für die Beschäftigten der TU Darmstadt geregelt. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Tarifvertrag für die Technische Universität Darmstadt (TV-TU Darmstadt) vom 23. April 2010 sowie die darauffolgenden Änderungstarifverträge, die Sie hier einsehen können .

Unsere Aufgaben

Wir beraten insbesondere Führungskräfte bzw. Vorgesetzte zu arbeits- und tarifrechtlichen Fragen, sofern nicht die Personalsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter bereits weiterhelfen konnten. In diesem Zusammenhang stehen wir bei Fragen zur Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. aufenthaltsrechtliche Fragen bei Bewerberinnen und Bewerbern aus sog. Drittstaaten), der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Befristungsrecht) bis hin zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Auflösungen oder Kündigungen, Zeugnis) zur Verfügung.

Wir beraten Sie auch hinsichtlich Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und nehmen hierbei die Funktion der Beschwerdestelle nach § 13 AGG ein.

Darüber hinaus übernehmen wir die Prozessführung im Aufgabenbereich.

Stellenausschreibung und Vorstellungsgespräche