The content of this page is only available in German. Please go to German version of this page.

Der Aufgabenbereich Allgemeine Rechtsangelegenheiten definiert sich grundsätzlich in Abgrenzung zu den Aufgabenbereichen der übrigen drei Dezernate, welche abgrenzbare Zuständigkeiten in den Bereichen Studierendenangelegenheiten, Immobilienmanagement sowie Forschungsangelegenheiten wahrnehmen.

Zu den Aufgaben des Referats zählen insbesondere Angelegenheiten auf den Gebieten

  • allgemeines Zivil- und Verwaltungsrecht,
  • Vertrags- und Leistungsstörungsrecht,
  • Haftungsrecht,
  • Fragen zum Selbstversicherungsgrundsatz des Landes Hessen.

Daneben beraten wir insbesondere Führungskräfte bzw. Vorgesetzte zu arbeits- und tarifrechtlichen Fragen, sofern nicht die Personalreferate des Dezernats bereits weiterhelfen konnten.

Im Bereich Wahlen werden die Aufgaben des Wahlamts der Universität wahrgenommen. Dazu zählen insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Hochschulwahlen, der Wahlen zu den Personalvertretungsgremien (Personalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung) und der Wahlen zu den Fachkollegien der Deutschen Forschungsgesellschaft. Außerdem nehmen wir Rücktritte aus Hochschulgremien entgegen, benennen die Nachfolger und stellen auf Wunsch Bescheinigungen über die Gremientätigkeit aus.