Die Technische Universität Darmstadt unterliegt als Universität des Landes Hessen dem Selbstversicherungsgrundsatz gemäß § 34 der Landeshaushaltsordnung Hessen (LHO).
Daher besteht keine Haftpflichtversicherung für die Universität.
Für Verbindlichkeiten der Technischen Universität Darmstadt haftet neben der Hochschule auch das Land Hessen unbeschränkt, soweit eine Befriedigung aus dem Vermögen der Hochschule nicht möglich ist (Gewährträgerschaft gemäß § 2 Abs. 2 TU-Darmstadt-Gesetz).