Dezernat VII - Personal- und Rechtsangelegenheiten
Das Referat allgemeine Rechtsangelegenheiten berät und unterstützt die Hochschule in sämtlichen juristischen Fragestellungen, die nicht den speziellen Zuständigkeitsbereichen anderer Dezernate zugeordnet sind. Ziel ist es, die rechtssichere Gestaltung von Verwaltungsprozessen und Entscheidungen innerhalb der Hochschule zu gewährleisten.
Zu den zentralen Aufgaben des Referats zählen insbesondere:
Der Aufgabenbereich Allgemeine Rechtsangelegenheiten grenzt sich von den Zuständigkeiten der übrigen Dezernate ab, die folgende Bereiche verantworten:
Für Anfragen an den Rechtsbereich bitten wir Sie, folgendes Formular vollständig auszufüllen.
Dies hilft uns, Ihr Anliegen zügig und zielgerichtet zu bearbeiten.
Bitte beachten Sie auch die Informationen in unseren FAQs.