Selbstversicherungsgrundsatz des Landes Hessen

Die Technische Universität Darmstadt ist als Universität des Landes Hessen eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt der Landeshaushaltsordnung Hessen (LHO) und dem in § 34 LHO verankerten Selbstversicherungsgrundsatz.

Dementsprechend schließt die Universität grundsätzlich keine Versicherungen gegen Schäden jeglicher Art ab – hierzu zählen auch Haftpflichtversicherungen.

Für die Verbindlichkeiten der Technischen Universität Darmstadt haftet neben der Hochschule auch das Land Hessen unbeschränkt, sofern und soweit eine Befriedigung aus dem Vermögen der Hochschule nicht möglich ist (Gewährträgerschaft gemäß § 2 Abs. 2 TU-Darmstadt-Gesetz).