Arbeitszeit
Tarifbeschäftigte
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt derzeit 40 Stunden wöchentlich.
Regelarbeitszeit:
Montag – Donnerstag von 7:30 – 16:45 Uhr, Freitag 7:30 – 15:30 Uhr,
unterbrochen durch 1 Stunde Mittagspause von 12:30 – 13:30 Uhr.
Alternativ
Montag – Donnerstag 7:30 – 16:15 Uhr, Freitag 7:30 – 15:00 Uhr,
unterbrochen durch eine 1/2 Stunde Mittagspause von 12:30 – 13:00 Uhr.
Für Beschäftigte, die ständig (Zeitraumbemessung mindestens 1 Jahr) Wechselschicht oder Schichtarbeit leisten, beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden.
Ausbildungszeit bei Auszubildenden
Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Auszubildenden richtet sich – soweit sie nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz falllen – nach den Regelungen der Beschäftigten des Ausbildungsbetriebes (§ 7 TVA-TU Darmstadt BBiG).
Beamtinnen und Beamte
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der hauptamtlich tätigen Beamtinnen und Beamten ist nach Altersgruppen gestaffelt:
- bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
- ab Beginn des 61. Lebensjahres
Stichtag für die Bemessung der Arbeitszeit ist der Erste des Monats, in dem das jeweilige Lebensjahr vollendet wird.
Regelarbeitszeit
Arbeitszeit pro Woche
41 Stunden
40 Stunden
Diese Arbeitszeiten beinhalten eine einstündige Mittagspause, die nicht auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Wird nur eine halbstündige Mittagspause in Anspruch genommen, verschiebt sich das jeweilige Dienstende entsprechend nach vorne.
Beschäftigte, die unter die Regelungen über die Arbeitszeitflexibilisierung der TU Darmstadt fallen
(wird in neuem Tab geöffnet) Regelung über die Arbeitszeitflexibilisierung an der Technischen Universität Darmstadt
(wird in neuem Tab geöffnet) FAQs Flexible Arbeitszeit (Stand: 01.04.2023)
Das von der Dienststelle zur Verfügung gestellte Excel Sheet zur Erfassung Ihrer Arbeitszeiten finden Sie unter den . Formularen des Dezernats VII
Für einige Bereiche gibt es abweichend hiervon festgelegte Arbeitszeiten. Weitere Abweichungen bedürfen der Zustimmung, u. a. auch des Personalrats.
Stand: Februar 2024