Bildungsurlaub

  • Alle Tarifbeschäftigten haben Anspruch auf Bildungsurlaub von jährlich bis zu 5 Arbeitstagen.
  • Voraussetzung ist die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Bildungsveranstaltung. Anerkennung aus anderen Bundesländern können leider nicht akzeptiert werden (Wegfall der „Queranerkennung“ ab 01.01.2024)
  • Der Bildungsurlaub kann durch die/den Bedienstete/n auf das nächste Jahr übertragen werden.
  • Beamten kann analog dem Hess. Bildungsurlaubsgesetz über § 16 UrlVO entsprechend Dienstbefreiung für diese Art von Bildungsveranstaltungen gewährt werden. Die analoge Anwendung gilt jedoch nicht für die Übertragung des Bildungsurlaubs.
  • Anträge auf Bildungsurlaub sind dem Personaldezernat auf dem Dienstweg rechtzeitig vorzulegen.
  • Die Ansprüche nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub finden auch für Auszubildende Anwendung. Allerdings sind Schulungen zur beruflichen Bildung ausgenommen.

Weiterführende Informationen

Auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie nähere Informationen zu den Regelungen und können nach entsprechenden Veranstaltungen/Veranstalter:innen suchen.

Stand: Dezember 2023