Bildungsurlaub
- Alle Tarifbeschäftigten haben Anspruch auf Bildungsurlaub von jährlich bis zu 5 Arbeitstagen.
- Voraussetzung ist die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Bildungsveranstaltung. Anerkennung aus anderen Bundesländern können leider nicht akzeptiert werden (Wegfall der „Queranerkennung“ ab 01.01.2024)
- Der Bildungsurlaub kann durch die/den Bedienstete/n auf das nächste Jahr übertragen werden.
- Beamten kann analog dem Hess. Bildungsurlaubsgesetz über § 16 UrlVO entsprechend Dienstbefreiung für diese Art von Bildungsveranstaltungen gewährt werden. Die analoge Anwendung gilt jedoch nicht für die Übertragung des Bildungsurlaubs.
- Anträge auf Bildungsurlaub sind dem Personaldezernat auf dem Dienstweg rechtzeitig vorzulegen.
- Die Ansprüche nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub finden auch für Auszubildende Anwendung. Allerdings sind Schulungen zur beruflichen Bildung ausgenommen.
Stand: Dezember 2023