Fachkräftezulage

Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TV-TU Darmstadt wurde die Möglichkeit der Gewährung einer Fachkräftezulage in den Tarifvertrag aufgenommen.

Damit ist es möglich, dass zur Gewinnung oder Bindung von Beschäftigten als Leiter von IT-Gruppen, Beschäftigten in der IT-Organisation, der Programmierung oder IT-Systemtechnik (nach Abschnitt 11, Unterabschnitt 1 bis 4 des Teils II der Entgeltordnung zum TV-TU Darmstadt) sowie von Ingenieuren (nach Abschnitt 21, Unterabschnitt 1 des Teils II der Entgeltordnung zum TV-TU Darmstadt) eine Zulage als Fachkräftezulage von bis zu 20% der Stufe 2 gezahlt werden kann. Die Zulage ist bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung der Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte der vorgenannten Eingruppierungsbereiche befristet.