Fachkräftezulage
Mit dem Änderungsvertrag Nr. 6 zum TV-TU Darmstadt wurde die Möglichkeit der Gewährung einer Fachkräftezulage in den Tarifvertrag aufgenommen. Damit ist es möglich, dass zur Gewinnung oder Bindung von Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik (nach Abschnitt 11 des Teils II der Entgeltordnung zum TV-TU Darmstadt) sowie von Ingenieuren und Ingenieurinnen (nach Abschnitt 21, Unterabschnitt 1 des Teils II der Entgeltordnung zum TV-TU Darmstadt) und ab dem 1. Januar 2025 auch von Technikern und Technikerinnen (nach Abschnitt 21, Unterabschnitt 2 des Teils II der Entgeltordnung zum TV-TU Darmstadt) eine Zulage als Fachkräftezulage von bis zu 20% der Stufe 2 (ab 1. Januar 2025: 25% der individuellen Erfahrungsstufe) gezahlt werden kann.