Kinderbezogene Entgeltbestandteile
Für im April 2010 zu berücksichtigende Kinder werden die bisherigen kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT oder MTArb in der im April 2010 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt. Kommt es zu einer Unterbrechung der Kindergeldzahlung, führt dies bei Wiederaufnahme des Anspruchs zu einem Wegfall der Besitzstandszulage. Künftig besteht dann nur noch ein Anspruch auf die Kinderzulage. Unterbrechung wegen Ableistung des Wehrdienstes, Zivildienstes oder einer Wehrübung führen nicht zum Wegfalle der Besitzstandszulage.