Mobile Arbeit
Abschluss der Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten an der TU Darmstadt zum 1.4.2023
Seit Monaten arbeiten wir zusammen mit der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung und der Leitung der Servicestelle Familie an einer (wird in neuem Tab geöffnet) an der TU Darmstadt, mit dem Ziel, diese bis zum Auslaufen der Übergangsregelung aus der Pandemie (31.03.2023) erfolgreich abzuschließen. Dies ist nun in einem gemeinsamen Prozess, in dem auch viele Gespräche mit Führungskräften, Beschäftigten und Arbeitsgruppen zu diesem Thema, beispielsweise der Universitätsversammlung, geführt worden sind, rechtzeitig zum 1.4.2023 gelungen. Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit
Durch den partizipatorischen Prozess hofft die Hochschulleitung, eine breite Zustimmung zu der neuen Regelung zu erfahren.
Mit der Dienstvereinbarung sollen die Grundlage der Umsetzung von Mobiler Arbeit und deren Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigte die mobil arbeiten möchten und Führungskräften, die darüber entscheiden, geschaffen werden. Hierzu werden die Voraussetzungen für ein Mobiles Arbeiten geregelt. Dem Mobilen Arbeiten soll dabei weder der Vorzug eingeräumt, noch soll es gegenüber einer Präsenzarbeit prioritär angestrebt werden.
Oberstes Ziel ist es, die Arbeiten innerhalb einer Organisationseinheit, eines Teams, in Absprache zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden qualitativ hochwertig, effizient und in Einklang mit dem sozialen Miteinander am Arbeitsplatz zu erledigen.
Das Formular für Mobile Arbeit finden Sie unter den . Formularen des Dezernats VII
Die Ausgestaltung der Dienstvereinbarung wird nun in einem nächsten Schritt durch die Führungskräfte gemeinsam mit den Beschäftigten erfolgen, unterstützt wird der Prozess durch umfangreiche (wird in neuem Tab geöffnet), die im Laufe der Zeit entsprechend ergänzt und angepasst werden. FAQ