Aufenthaltstitel
Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels.
Aufenthaltstitel, die vor der Einreise von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt werden, heißen Visum. Nach der Einreise bzw. vor Ablauf des Visums muss dann das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis geändert werden. Die Aufenthaltserlaubnis beantragt man bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche sich nach der registrierten Adresse des Studierenden oder Wissenschaftlers richtet.
Eine Aufenthaltserlaubnis besteht aus dem elektronischem Aufenthaltstitel (eAt, kleine Karte ähnlich dem Personalausweis) und ggf. einem Zusatzblatt mit weiteren Nebenbestimmungen. Ob es ein Zusatzblatt gibt, ist auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAt) vermerkt.
Wichtig: Bei allen Prozessen zu denen an der TU Darmstadt der eAt benötigt wird (Einstellung, Verlängerung des Arbeitsvertrags etc.) muss, wenn vorhanden, immer beides eingereicht werden.