Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörden sind die für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständige Stelle.

Die Ausländerbehörden sind somit für die Umwandlung eines Visums in eine Aufenthaltserlaubnis zuständig.

Die internationalen Studierenden und Wissenschaftler*innen müssen sich immer an die für ihren Wohnort zuständig Ausländerbehörde wenden.

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