Fiktionsbescheinigung
Bei diesem Dokument handelt es sich um ein befristetes Aufenthaltsdokument, das ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis verlängert, bis alle Papiere für den Antrag ausgefüllt sind und die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann. Meist wird eine Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde erstellt, wenn es nicht möglich war, rechtzeitig die Aufenthaltserlaubnis durch einen elektronischen Aufenthaltstitel zu verlängern.
Die Fiktionsbescheinigung verlängert auf Wunsch den vorhergegangenen Aufenthaltstitel mit all seinen Nebenbestimmungen.
Sollte der Aufenthaltstitel oder die Nebenbestimmungen geändert werden müssen, z. Bsp. um eine Beschäftigung aufnehmen zu können, dann muss die gesamte Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde geändert werden. Nach der Beantragung des geänderten Aufenthaltstitels kann auch eine Fiktionsbescheinigung mit dem Paragraphen des geänderten Aufenthaltstitels und den Nebenbestimmungen versehen werden.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Welcome Centre.