Personalmobilität außerhalb Europas

Innerhalb des europäischen Hochschulraums (Erasmus+; KA131) können über Erasmus+ International (KA171) Dozenten- und Personalmobilitäten in beide Richtungen mit ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten gefördert werden.

Neben den bekannten Mobilitätsmöglichkeiten innerhalb Europas erlaubt Erasmus+ International (KA171) Dozenten- und Personalmobilitäten mit ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten in beide Richtungen zu fördern.

In dieser Förderlinie werden zwei unterschiedliche Aufenthaltsarten gefördert:

1. Personalmobilität für Fort- und Weiterbildung

2. Personalmobilität für Gastdozenturen

Aufenthalte müssen mindestens 5 Arbeitstage umfassen und können maximal 2 Monate dauern. Für Gastdozenturen müssen pro 5 Arbeitstage mind. 8 Stunden Lehre nachgewiesen worden.

Für Mitarbeitende der TU Darmstadt stehen je nach Projektbewilligung unterschiedliche Mobilitätsarten und Ziele zur Verfügung. Für die Projektbeantragung wurden meist bereits intern mit verschiedenen Arbeitseinheiten zu passenden Optionen kommuniziert. Sollten Sie jedoch ein Vorhaben an einer unserer Partneruniversitäten planen, wenn Sie sich jederzeit gerne an die unten genannten Länderreferent:innen.

Bitte beachten Sie, dass die eingeworbenen Mittel begrenzt sind.

Brasilien

  • Universidade de São Paulo

Israel

  • Technion – Israel Institute of Technology
  • Reichmann University

Taiwan

  • National Cheng Kung University
  • National Sun Yat-sen University

USA

  • University of Rhode Island
  • University of Arkansas, Fayetteville
  • The University of Texas at San Antonio

Verfügungsrahmen im Förderzeitraum bis 31.07.2027

Israel

  • Technion – Israel Institute of Technology
  • Reichman University

Südkorea

  • Ewha University
  • Hanyang University

USA

  • South Dakota School of Mines and Technology
  • Virginia Tech

Verfügungsrahmen im Förderzeitraum bis 31.07.2028

Indien (nur Doktorand:innen aus D)

  • IIT Kharagpur
  • IIT Madras

Bewerbungsverfahren Outgoing

Interessent:innen melden sich bei der/dem zuständigen Länderreferent:innen, mind. 1 Monat vor geplantem Aufenthalt. Die Programmkoordination prüft ob Mittel zur Verfügung stehen.

Voraussetzung für eine Erasmus+ Personalmobilität:

• Fundiertes und arbeitsbezogenes Fortbildungsvorhaben (Arbeitsprogramm) ODER Lehrvorhaben

• Gute englische Sprachkenntnisse (empfohlenes Niveau: B2) oder der Landessprache ggf. weitere Sprachen Voraussetzung oder von Vorteil (je nach Zielland)

• Genehmigung des Vorhabens durch den/die Vorgesetzte/n sollte möglich sein

• Zugehörigkeit zur TU Darmstadt (nicht Studierende)

Eine wiederholte Förderung ist möglich. Es werden bevorzugt Personen gefördert, die zum ersten Mal an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.

Ablauf

Nach der Interessensbekundung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Vor der Mobilität

- Einladungsschreiben: Einladungsschreiben der Partneruniversität (formlose Email reicht aus; bei Teilnahme an Staff Weeks: Anmeldebestätigung der Partneruniversität)

- Dienstreiseantrag: genehmigter Dienstreiseantrag (Ausland) der TU Darmstadt (Formulare in Ihrem Fachbereich oder hier unter Formulare „Dienstreiseantrag“).

- Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Sie ggf. nachträglich eine A1-Bescheinigung beantragen müssen. Alle Informationen finden Sie auf der Webseite „Auslandsdienstreisen“

Nach Prüfung der oben genannten Unterlagen erhalten Sie von uns:

- „Grant Agreement“ (finanzielle Vereinbarung): muss von Ihnen und dem Referat Internationale Beziehungen Overseas unterschrieben werden.

- „Mobility Agreement“ (Mobilitätsvereinbarung für Lehraufenthalte): muss von Ihnen ergänzt und von Ihnen, dem Referat Internationale Beziehungen und der aufnehmenden Hochschule unterschrieben werden.

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen erfolgt die Auszahlung der Förderpauschale.

Während der Mobilität

- Die Confirmation of Stay (Bescheinigung über die Aufenthaltsdauer Gasthochschule) muss am Ende des Aufenthaltes von der Gasthochschule unterschrieben und gestempelt werden. Das Original muss nach Beenden des Aufenthalts im Referat Internationale Beziehungen eingereicht werden.

Nach der Mobilität

- Sie erhalten per E-Mail den Link zur EU-Online-Umfrage, die Sie ausfüllen müssen.

- Reichen Sie die vom Partner unterzeichneten Confirmation of Stay (Bescheinigung über die Aufenthaltsdauer Gasthochschule) ein.

Förderung

Die Förderung für Personalmobilität besteht aus einer Tagespauschale und einem Reisekostenzuschuss. Gefördert werden Arbeitstage an der Gastinstitution plus max. 2 Reisetage.

Tagessätze

Projekt 2023 TU -> Partneruniversität Tag 1-14: 180€ pro Tag ab Tag 15: 126€ pro Tag

Projekte 2024 und 2025 TU- -> Partneruniversität Tag 1-14: 190€ pro Tag ab Tag 15: 133€ pro Tag

Der Zuschuss zu den Reisekosten wird als Entfernungspauschale berechnet. Hierfür ist die Distanz zwischen dem Ort der Heimat- und dem der Gasthochschule relevant. Der Reisekostenzuschuss beträgt maximal 1.500,00 EUR. Die Entfernung wird über den EU Distance Calculator berechnet, indem Start (Ort der Heimatuniversität) und Ziel (Ort der Gasthochschule) angegeben werden.

Um „grünes Reisen“ zu fördern, kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden (gilt nur für Israel). Bedingung hierfür ist, dass für mindestens 50% der Reise (Hin- und Rückfahrt) emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden. Werden Flüge (auch nur für Teilstrecken) genutzt, entfällt der Zuschuss für „grünes Reisen“. Informationen und Hinweise zu nachhaltigem Reisen finden Sie unter https://www.greenerasmus.org/ und in der Broschüre „Klimaverträglich unterwegs“ (wird in neuem Tab geöffnet)

Entferung (km) Fahrtkostenzuschuss (€) Länder Aufschlag für „grünes Reisen“
2000-2999 360 Israel 50
4000-7999 820 Indien
>8000 1500 Taiwan, Korea

Bewerbungsverfahren Incoming

Interessent:innen melden sich beim International Office Ihrer Heimatuniversität. Mit den Partneruniversitäten wurden spezifische Ziele und Abläufe besprochen. Erst nach der Auswahl an der Heimatuniversität erfolgt eine Nominierung an der TU Darmstadt.

Voraussetzung für eine Erasmus+ Personalmobilität:

• Fundiertes und arbeitsbezogenes Fortbildungsvorhaben (Arbeitsprogramm) ODER Lehrvorhaben

• Gute englische oder deutsche Sprachkenntnisse (empfohlenes Niveau: B2)

• Unterstützung durch das International Office der Heimatuniversität

Eine wiederholte Förderung ist möglich. Es werden bevorzugt Personen gefördert, die zum ersten Mal an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.

Ablauf

Nach der Nominierung durch die Heimatuniversität müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Vor der Mobilität

- Nominierungsschreiben (formlose Email reicht aus)

- Zusage eines Gastgebers an der TU (kann gemeinsam mit der Erasmus+ Koordination der TU Darmstadt/den Länderreferent:innen erarbeitet werden)

Nach Prüfung der oben genannten Unterlagen erhalten Sie von uns:

- „Grant Agreement“ (finanzielle Vereinbarung): muss von Ihnen und dem Referat Internationale Beziehungen Overseas unterschrieben werden.

- „Mobility Agreement“ (Mobilitätsvereinbarung für Lehraufenthalte): muss von Ihnen ergänzt und von Ihnen, dem Referat Internationale Beziehungen und der entsendenden Hochschule unterschrieben werden.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel nach Ankunft an der TU Darmstadt.

Während der Mobilität

- Die Confirmation of Stay (Bescheinigung über die Aufenthaltsdauer Gasthochschule) muss am Ende des Aufenthaltes vom Gastgeber unterschrieben werden. Das Original muss nach Beenden des Aufenthalts im Referat Internationale Beziehungen eingereicht werden.

Nach der Mobilität

- Sie erhalten per E-Mail den Link zur EU-Online-Umfrage, die Sie ausfüllen müssen.

Förderung

Die Förderung für Personalmobilität besteht aus einer Tagespauschale und einem Reisekostenzuschuss. Gefördert werden Arbeitstage an der Gastinstitution plus max. 2 Reisetage.

Tagessätze

Projekt 2023 Partneruniversität -> TU Tag 1-14: 160€ pro Tag ab Tag 15: 116€ pro Tag

Projekte 2024 und 2025 Partneruniversität -> TU Tag 1-14: 190€ pro Tag ab Tag 15: 133€ pro Tag

Der Zuschuss zu den Reisekosten wird als Entfernungspauschale berechnet. Hierfür ist die Distanz zwischen dem Ort der Heimat- und dem der Gasthochschule relevant. Der Reisekostenzuschuss beträgt maximal 1.500,00 EUR. Die Entfernung wird über den EU Distance Calculator berechnet, indem Start (Ort der Heimatuniversität) und Ziel (Ort der Gasthochschule) angegeben werden.

Um „grünes Reisen“ zu fördern, kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden (gilt nur für Israel). Bedingung hierfür ist, dass für mindestens 50% der Reise (Hin- und Rückfahrt) emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden. Werden Flüge (auch nur für Teilstrecken) genutzt, entfällt der Zuschuss für „grünes Reisen“. Informationen und Hinweise zu nachhaltigem Reisen finden Sie unter https://www.greenerasmus.org und in der Broschüre „Klimaverträglich unterwegs“ (wird in neuem Tab geöffnet)

Entferung (km) Fahrtkostenzuschuss (€) Länder Aufschlag für „grünes Reisen“
2000-2999 360 Israel 50
4000-7999 820 Indien
>8000 1500 Taiwan, Korea

Bei Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kindern: Realkostenantrag

Mitarbeitend, die von der TU Darmstadt eine Zusage für eine Erasmus+ International geförderte Auslandsmobilität erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Realkostenantrag stellen. Diese Möglichkeit besteht für Mitarbeitende, die eine nachgewiesene Behinderung oder chronische Erkrankung haben, aufgrund derer sich ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland ergibt oder die ihre Mobilität mit einem oder mehreren Kindern antreten.

Möglicher Umfang der Zusatzförderung: In der Personalmobilität können maximal 15.000 EUR pro Mobilität genehmigt werden.

Förderfähige Personenkreise: Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, einer nachgewiesenen chronischen Erkrankung oder Kind/ern, die regelmäßig im Haushalt leben.

Vorbereitungsreise: Nur für Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen chronischen Erkrankung können auch Reisen in das Zielland, die der Vorbereitung des eigentlichen Auslandsaufenthaltes dienen, bezuschusst werden (max. 15.000 EUR/Mobilität), so zum Beispiel Reisen um die Gegebenheiten am Zielort (z.B. Barrierefreiheit) zu begutachten. Es kann max. 1 Begleitperson gefördert werden.

Beantragung: Die Beantragung der Sondermittel (Realkostenantrag) erfolgt über die Heimathochschule und geschieht nach der Zusage für eine Erasmus+ Förderung, aber vor Beginn des Aufenthalts. Da die Beantragung ein recht umfangreiches Verfahren darstellen kann, muss der vollständige Antrag 2 Monate vor Beginn der Mobilität über die Hochschule bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit postalisch eingereicht werden.

Unterlagen:

Vor dem Aufenthalt

Teilnehmende mit Beeinträchtigung

Antragsformular im Original unterschrieben

• Nachweis über die Behinderung mit Angabe zum Grad der Behinderung

• Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt

• Aufstellung der Unterstützungsleistungen anderer Träger mit entsprechenden Nachweisen

Teilnehmende mit chronischer Erkrankung

Antragsformular im Original unterschrieben

• Nachweis über chronische Erkrankung (z.B. Ärztliches Attest, Bescheid des Landessozialamts)

• Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt

• Aufstellung der Unterstützungsleistungen anderer Träger mit entsprechenden Nachweisen

Teilnehmende mit Kind/ern

Antragsformular im Original unterschrieben

• Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder

• Reiseunterlagen des Kindes/der Kinder

• gegebenenfalls Nachweis, dass das Kind/die Kinder regulär mit im Haushalt

lebt/leben

• Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt

Nach dem Aufenthalt

• Formloser Erfahrungsbericht

• für die Förderung auf Mehrbedarf: Originalbelege (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal)

• Zahlungsnachweise

Weitere Informationen: Ein Auslandsaufenthalt stellt für Personen mit geringeren Chancen oft eine besondere Herausforderung dar. Neben der Frage nach einer geeigneten Gasthochschule und deren Ausstattung stellen sich Fragen nach der passenden Unterkunft, Betreuung vor Ort und Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sollten früh mit der Planung beginnen und möchten Sie gerne ermutigen, sich über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes zu informieren und bieten gerne Unterstützung bei der Planung an. Wir empfehlen daher, auf jeden Fall früh das persönliche Beratungsangebot am Fachbereich und mit den Länderkoordinatorinnen bei Internationale Beziehungen Overseas zu nutzen. Für die Vorbereitung, können auch diese Links hilfreich sein:

DAAD: Allgemeine Informationen zu Mobilität mit Behinderung

DAAD: Erasmus+ Sonderförderung

Bei Interesse wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns, um Ihre mögliche Mobilität zu besprechen.

Ihre Ansprechpartner sind:

Für Nordamerika: Julia Fitzthum

Für Südamerika: Christian Tischer

Für Asien: Lars Bergmeyer & Dagmar Bergwitz

Alle aktuellen Informationen zu Erasmus+International an der TU Darmstadt finden Sie hier.