Auditing

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Auditing (von lateinisch audire ‚hören‘) steht für Prüfungen. Die Prüfungen der Innenrevision können sich auf alle Geschäftsprozesse und administrative und wirtschaftlich relevante Tätigkeiten in Forschung und Lehre, Wissenstransfer und Weiterbildung der Technischen Universität Darmstadt erstrecken.

Die Innenrevision erstellt für jedes Kalenderjahr eine operative Prüfungsplanung, in der planbare Prüfungsthemen festgelegt werden. Neben den jährlich wiederkehrenden Prüfungen gehen Nachprüfungen in die Prüfungsplanung ein.

Außerhalb der regulären Prüfungsplanung zählen anlassbezogene Sonderprüfungen zum Aufgabenfeld der Innenrevision.

Ziel der Audits ist es, Schwachstellen zu identifizieren und geeignete Handlungsempfehlungen zu definieren.

Eine Geldannahmestelle ist zur Annahme von Bareinzahlungen, die vorher nicht im Einzelnen, sondern nur ihrer Art nach bekannt sind, bestimmt. Für die Genehmigung, Auflösung und Prüfung der Geldannahmestelle ist die Innenrevision zuständig.

Formulare:

Antrag auf Schließung (opens in new tab)

Antrag auf Änderung (opens in new tab)

Übergabeprotokoll (opens in new tab)

Einzahlungsliste (opens in new tab)

Anschreibeliste (opens in new tab)

An der TU Darmstadt wird die Annahme von Zahlungen auf unbaren Wegen bevorzugt. Sollten Sie dennoch eine einmalige Einnahme planen, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie die Bargeldrichtlinie der TU Darmstadt. Diese finden Sie auf dieser Webseite neben anderen wichtigen Informationen unter: Rechtliche Grundlagen.

Ihre Ansprechpartner:innen:

  • N.N., zuständig für Fachbereiche – Bitte wenden Sie sich an:
  • Sonja Kaltwasser, zuständig für Verwaltung u. Zentrale Einrichtungen, Tel. +49 6151 16-26561

Dienstanweisung für die Internen Revisionen an den Hochschulen, in Kraft getreten am 1.10.2018: Dienstanweisung vom HMWK (pdf-Datei) (opens in new tab)

Richtlinie für Bargeldannahmen vom 4. Mai 2011: Richtlinie Bargeldannahme (pdf-Datei) (opens in new tab)