Möglichkeit der Erstattung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit Fortbildungen
04.07.2025
Im Sinne einer familiengerechten Universität gibt es an der TU Darmstadt nun die Möglichkeit der Erstattung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit Fortbildungen und Dienstreisen.
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung und es besteht kein pauschaler Anspruch auf Erstattung!