Möglichkeit der Erstattung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit Fortbildungen
2025/07/04
Im Sinne einer familiengerechten Universität gibt es an der TU Darmstadt nun die Möglichkeit der Erstattung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit Fortbildungen und Dienstreisen.
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung und es besteht kein pauschaler Anspruch auf Erstattung!