Auftrag

Die Ethikkommission der TU Darstadt wurde 2010 eingesetzt. Sie ist gemäß dem Fächerspektrum einer Technischen Universität breit interdisziplinär zusammengesetzt, arbeitet vertraulich und hat zwei satzungsgemäße Aufgaben.

Als TU Darmstadt denken wir die Folgen unserer Forschung stets mit. Wir reflektieren, woran wir forschen und mit wem bzw. für wen wir Forschung betreiben. Das ist für uns als autonome Universität selbstverständliche Aufgabe verantwortungsbewusster Wissenschaft. Die Zivilklausel der TU Darmstadt und die dazu etablierten Prüfverfahren in einer Ethikkommission sind Ergebnis eines intensiven universitätsweiten Diskussionsprozesses und tragen dazu bei, über Ziele und Zwecke spezifischer Forschungsprojekte und Kooperationen nachzudenken und zu begründeten Einschätzungen zu gelangen.

Tanja Brühl, Präsidentin der TU Darmstadt

Die Ethikkommission der TU Darmstadt hat zwei satzungsgemäße Aufgaben:

1. Prüfung und Beurteilung der ethischen Zulässigkeit von Forschungsvorhaben

Die Durchführung von Forschungsvorhaben (sowie Drittmittelanträge hierfür) setzen oftmals die Begutachtung und das positive Votum einer Ethikkommission voraus. Auch wissenschaftliche Zeitschriften fordern vor Veröffentlichung eines Artikels zuweilen die Vorlage eines Ethikvotums. Das gilt insbesondere, wenn Forschungen Untersuchungen am Menschen oder an vom Menschen entnommenem Material beinhalten oder einen sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten erfordern.

Auch wenn Sie kein Ethikvotum für eine geplante Veröffentlichung oder einen Drittmittelantrag benötigen – und etwa auch bei Forschungen im Rahmen von Masterarbeiten, lädt die Ethikkommission Sie dazu ein, ihr Forschungsprojekt von der Ethikkommission prüfen zu lassen. Mit der freiwilligen Ethikprüfung nehmen Sie Ihre Verantwortung als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler wahr. Der Reflexionsprozess über die eigene Forschung gehört zu der an der TU Darmstadt gepflegten wissenschaftlichen Kultur. Auch können die ggf. im Votum enthaltenen Hinweise und Auflagen für alle Beteiligten zu einem erhöhten Maß an Sicherheit bei der Durchführung Ihrer Forschungen sorgen.

Ob ein Antrag bei der Ethikkommission ratsam ist, können Sie durch die ins Antragsformular integrierte Checkliste selbst testen. Bei Fragen zu Ihrer Verantwortung oder zu möglichen gesellschaftlichen Folgen Ihrer Forschung können Sie auch das persönliche Gespräch mit der Kommission suchen.

2. Bewertung der Vereinbarkeit von Forschungsvorhaben mit der Zivilklausel der TU Darmstadt

Die TU Darmstadt hat sich durch die Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der TU Darmstadt zu friedlichen Zielen ihrer Forschung verpflichtet:

Die Zivilklausel der TU Darmstadt

„Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.“

Die Zivilklausel folgt keinem einfachen ja/nein-Schema, sondern ist auf eine differenzierte Betrachtung der Ziele und Zwecke eines konkreten Vorhabens (sowie der zu erwartenden Verwendung von Forschungsergebnissen) angelegt. Sogenannte “Dual Use“-Konstellationen werden auf dieser Basis im Einzelfall gründlich geprüft.

Die Frage, ob ein Forschungsvorhaben die Zivilklausel berührt, sollte zum Planungsprozess aller Forschungsvorhaben an der TU Darmstadt gehören. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich anhand einer Checkliste (die ggf. zugleich als Antragsformular dient) selbstständig ein Bild davon machen, ob Ihr Vorhaben im Lichte der Zivilklausel problematisch sein könnte. Entstehen oder bestätigen sich beim Ausfüllen der Checkliste Zweifel, ob Ihr Vorhaben der Zivilklausel entspricht, können Sie abwägen, ob auf das Vorhaben besser verzichtet werden sollte oder ob Sie die Ethikkommission der TU Darmstadt um ein Votum bitten. Gern können Sie die Geschäftsstelle der Ethikkommission zu Beratungszwecken kontaktieren.

Rechtliche Grundlagen und Berichtspflicht

Die Ethikkommission wurde am 10. Februar 2010 vom Senat der Technischen Universität Darmstadt eingesetzt. Sie arbeitet gemäß der am 4. Februar 2015 aktualisierten Satzung (wird in neuem Tab geöffnet) und berichtet dem Senat der TU Darmstadt einmal jährlich in aggregierter Form über die Eckpunkte ihre Arbeit.

Für die Bewertung von Forschungsvorhaben, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, geben die geltenden Datenschutzgesetze den rechtlichen Rahmen vor. Diese Vorschriften sind das Bundesdatenschutzgesetz, das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz sowie die Europäische Datenschutzgrundverordnung.

Bei Forschungsvorhaben im medizinischen bzw. medizin-technischen Bereich können die folgenden Vorschriften einschlägig sein:

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)

Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG)

Falls Ihre geplante Studie medizinische Aspekte beinhaltet, muss die Studie ggf. von einer medizinischen Ethikkommission begutachtet werden. Kontaktieren Sie in so einem Fall die Ethikkommission möglichst früh, um das Vorgehen zu besprechen.