Universitätsversammlung, Senat und Hochschulrat sind die tragenden Säulen der akademischen Selbstverwaltung an der TU Darmstadt. Diese Gremien gestalten die Entwicklung der TU Darmstadt und führen wichtige hochschulpolitische Debatten. Darüber hinaus hat die TU Darmstadt Beiräte und Kommissionen eingerichtet, die Beratungsaufgaben innerhalb der Universität wahrnehmen.

Hochschulrat

Der Hochschulrat hat ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Hochschulentwicklung, und übt Kontrollfunktionen aus.

Senat

Der Senat berät das Präsidium in Angelegenheiten struktureller und strategischer Bedeutung und wirkt an akademischen Angelegenheiten mit. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.

Universitätsversammlung

Die Universitätsversammlung der TU Darmstadt ist das Wahlgremium der TU Darmstadt und das Präsidium legt gegenüber der Universitätsversammlung Rechenschaft ab.

Beirat zur Forschungsorientierten Gleichstellung

Der Beirat zur Forschungsorientierten Gleichstellung begleitet die Umsetzung forschungsorientierter Gleichstellung, prüft bestehende Programme und Prozesse und spricht Empfehlungen an das Präsidium aus.

Wissenschaftlicher Rat

Der Wissenschaftliche Rat der TU Darmstadt berät das Präsidium zu strategischen Fragen der Forschungsausrichtung und Forschungsförderung der Universität und unterstützt bei der Entwicklung des Forschungsprofils der TU Darmstadt.

Qualitätsmanagement-Beirat

Der Qualitätsmanagement-Beirat berät das Präsidium in Angelegenheiten des integrierten Qualitätsmanagements der TU Darmstadt und bei dessen Weiterentwicklung.

Ethikkommission

Die Ethikkommission prüft und beurteilt ethische Zulässigkeit von Forschungsvorhaben, die insbesondere Untersuchungen an Menschen, an vom Menschen genommenen Proben oder Forschungen mit personenbezogenen Daten von Versuchspersonen beinhalten.