Die ethische Prüfung und Beurteilung geschieht auf Antrag von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität und betrifft insbesondere Untersuchungen an Menschen, an von Menschen genommenen Proben oder Forschung mit personenbezogenen Daten.
Daneben ist es Aufgabe der Ethikkommission, Bewertungen der Vereinbarkeit von Vorhaben, die ihr hierzu vorgelegt werden, mit der Zivilklausel der TU Darmstadt vorzunehmen.
Die Mitglieder der Ethikkommission werden vom Senat benannt und setzen sich aus Angehörigen aller Statusgruppen zusammen. Aufgaben und Zusammensetzung der Ethikkommission legt die Satzung des Gremiums fest.