Die Universitätsversammlung ist insbesondere zuständig für die Änderung der Grundordnung und der Wahlordnung, für die Wahl und Abwahl des Präsidiums, die Wahl in den Senat und für die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und die Entlastung des Präsidiums. Aufgaben und Funktionsweise der Universitätsversammlung sind in der Grundordnung der TU Darmstadt niedergeschrieben.
Die Universitätsversammlung hat 61 stimmberechtigte Mitglieder: 31 Mitglieder der Professorengruppe, 15 Studierende, 10 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 5 administrativ-technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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