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Hochschulwahlen im Sommersemester digital

2021/04/07

Die Hochschulwahlen in diesem Sommersemester finden erstmals elektronisch statt – aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie. Die Universitätsversammlung hat eine entsprechende Änderung der Wahlordnung beschlossen. Auch die Studierendenschaft hat sich – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Präsidium – für die digitale Stimmabgabe bei ihren Wahlen im Sommersemester entschieden.

Im Zeitraum vom 21. Mai 2021 (12:00 Uhr) bis 31. Mai 2021 (12:00 Uhr) können die TU-Mitglieder ihr Votum elektronisch abgeben – für die zukünftige Zusammensetzung der Universitätsversammlung, Fachbereichsräte, gemeinsamen Kommissionen der Studienbereiche und Direktorien sowie des Studierendenparlaments und der Fachschaftsräte. Alle Wahlberechtigten erhalten noch eine entsprechende elektronische Wahlbenachrichtigung, in der die konkreten Schritte zur Stimmabgabe erläutert werden.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Briefwahl. Ein entsprechender Antrag muss bis zum 6. Mai 2021 (15:00 Uhr) beim Wahlamt eingehen.

Ob es bei künftigen Hochschulwahlen wieder eine Rückkehr zur Präsenz und zum „klassischen“ Urnengang geben wird, ist noch offen. Die Universität möchte zunächst Erfahrungen mit dem neuen Verfahren sammeln.

Weitere Informationen (Wahlbekanntmachungen, die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, Vordrucke, Anträge usw.) finden Sie auf der Webseite des Wahlamtes .

Wahlamt/feu