Unser Angebot
„Spielregeln“
Unternehmen in der Lehre
Die TU Darmstadt trennt öffentliche von privatwirtschaftlicher Tätigkeit. Daher gilt:
- Die Unterstützung von Kommunikations-/Recruiting-Zielen von Unternehmen (z.B. Unternehmenspräsentationen) im Rahmen von Lehrveranstaltungen ist an der TU Darmstadt ausgeschlossen.
- Entsprechend gilt ein Ausschluss von Werbung für alle gedruckten, audio-visuellen oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien (einschließlich E-Learning).
- Eine wissenschaftliche und fachlich fundierte inhaltliche Einbindung von Unternehmen im Rahmen einer praxisnahen Lehre ist ausdrücklich gewünscht.
- Eine Zuwendung Dritter darf nie an eine inhaltliche Einbindung in die Lehre gekoppelt sein, um jedwede Einflussnahme auszuschließen.
Ein großer Wunsch zahlreicher Arbeitgeber besteht darin, Vorlesungen durch Gastvorträge fachlich mitzugestalten, was im Rahmen von Studium und Lehre in diesem Umfang meistens nicht realisierbar ist.
Verweisen Sie dann auf das . offizielle Recruiting-Angebot der TU Darmstadt
Werbeverbot gegen HORBACH
Ein ausdrückliches Werbeverbot hat die TU Darmstadt 2020 dem Finanzdienstleister HORBACH ausgesprochen. Dies bedeutet: HORBACH darf weder auf dem TU Campus noch in virtuellen TU-Formaten Präsenz zeigen, darf weder „klassische“ Werbung betreiben noch sich über Umwege wie Seminarangebote Zugang zu unseren Mitgliedern verschaffen.
Gründe dafür sind:
- die wiederholte Belästigung von TU-Studierenden und TU-Mitarbeitenden sowie insbesondere der Fachschaften der Fachbereiche Informatik und Rechts- und Wirtschaftswissenschaften,
- die Vortäuschung einer einvernehmlichen Zusammenarbeit mit Dekanat und Fachschaft des Fachbereichs Informatik und
- die unzutreffende Angabe bzw. Vortäuschung, Daten im Rahmen einer Absolventenarbeit zu erheben.
(wird in neuem Tab geöffnet) Werbeverbot gegen HORBACH