Werbung und Recruiting

Dos und Don'ts für Unternehmen

Unternehmen können Werbeaktionen an der TU Darmstadt durchführen, wenn sie zuvor eine vertragliche Vereinbarung mit der Edgar Ambient Media Group GmbH getroffen haben. Für Stellenanzeigen haben wir ein eigenes Jobportal eingerichtet. Beides dient dem Ziel Wildwerbung einzudämmen sowie Regeln für die Ansprache unserer Mitglieder aufzustellen und durchzusetzen.

Unser Angebot

Die Edgar Ambient Media Group GmbH regelt – basierend auf einem Rahmenvertrag mit der TU Darmstadt – einheitlich die kommerziellen Werbemöglichkeiten an der TU. Dazu gehören zum Beispiel

  • Plakatwerbung,
  • großflächige Banner (Premium Wall) sowie
  • Recruiting-, Promotion- und Verkaufsaktionen

an fest definierten Standorten auf dem Campus Stadtmitte und dem Campus Lichtwiese. Die Werbemöglichkeiten werden direkt bei Edgar gebucht. Edgar gibt dabei unsere Regeln für ein angemessenes Verhalten auf dem TU-Campus weiter.

Auf allen anderen Flächen der TU Darmstadt und in Hörsälen dürfen Unternehmen nicht werben.

Informationen für Unternehmen und Kontakt Edgar

Unternehmen und externe Organisationen können Vorlesungssäle und Seminarräume an der TU Darmstadt für Veranstaltungen, z.B. Symposien, anmieten. Hierfür hat die TU Darmstadt einheitliche Bedingungen für die Vermietung von Räumlichkeiten außerhalb des Lehrbetriebs festgelegt. Externe Veranstalter, die einen Mietvertrag abschließen, dürfen während der Veranstaltung Eigenwerbung in den angemieteten Räumen betreiben (z.B. Hängen von Plakaten, Auslage von Flyern). Das gilt auch, wenn Organisationseinheiten der TU Darmstadt oder akkreditierte Gruppierungen der TU Darmstadt einen Mietvertrag schließen und Externe als Veranstaltungspartner gewinnen. In diesem Fall müssen die Partner eine schriftliche Sponsoring-Vereinbarung über Leistungen und Gegenleistungen abgeschlossen haben.

Kommerzielle, werbende Veranstaltungen von Unternehmen wie Recruiting-, Promotion- und Verkaufsaktionen müssen auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung mit der Edgar Ambient Media Group GmbH durchgeführt werden (s.o.).

Links zum Thema:

Die TU Darmstadt unterhält ein Online-Jobportal, das stellenwerk darmstadt. Hier können Unternehmen, Organisationen sowie Privatleute gegen eine geringe Gebühr feste Stellen, Praktika, Trainee-Programme etc. anbieten. Diese werden erst nach Kontrolle durch das Stellenwerk-Team veröffentlicht, damit ausschließlich seriöse Stellenangebote online sind.

Vorteile:

  • Es gibt eine zentrale Stelle, wo Studierende und Absolvent*innen (mittels Freitextsuche) komfortabel nach Stellenangeboten suchen können.
  • Das Portal wird intensiv nachgefragt, d.h. die Stellenanzeigen werden gesehen!
  • Ausschreibungen von TU-Mitgliedern für HiWis oder auch private Nebenjobs sind gratis!

Detailinfos zur Personalsuche auf Stellenwerk

Kontakt stellenwerk:

„Spielregeln“

Unternehmen in der Lehre

Die TU Darmstadt trennt öffentliche von privatwirtschaftlicher Tätigkeit. Daher gilt:

  • Die Unterstützung von Kommunikations-/Recruiting-Zielen von Unternehmen (z.B. Unternehmenspräsentationen) im Rahmen von Lehrveranstaltungen ist an der TU Darmstadt ausgeschlossen.
  • Entsprechend gilt ein Ausschluss von Werbung für alle gedruckten, audio-visuellen oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien (einschließlich E-Learning).
  • Eine wissenschaftliche und fachlich fundierte inhaltliche Einbindung von Unternehmen im Rahmen einer praxisnahen Lehre ist ausdrücklich gewünscht.
  • Eine Zuwendung Dritter darf nie an eine inhaltliche Einbindung in die Lehre gekoppelt sein, um jedwede Einflussnahme auszuschließen.

Ein großer Wunsch zahlreicher Arbeitgeber besteht darin, Vorlesungen durch Gastvorträge fachlich mitzugestalten, was im Rahmen von Studium und Lehre in diesem Umfang meistens nicht realisierbar ist.

Verweisen Sie dann auf das offizielle Recruiting-Angebot der TU Darmstadt .

Grundsätzlich schließen wir Werbung aus für

  • alkoholische Getränke
  • Tabak und Tabakprodukte sowie Verteilen von Tabakerzeugnissen
  • leistungssteigernde Mittel
  • politische Parteien, politische Vereinigungen sowie jegliche kommunale Politik und für Gewerkschaften
  • politische Statements und Ideologien
  • Kirchen bzw. religiöse Vereinigungen
  • Fitnessstudios
  • Jobbörsen
  • andere Hochschulen (inkl. deren Studiengänge) sowie entsprechende Werbeveranstaltungen (z.B. „Master-Messen“)
  • andere Wirtschafts- und/oder Wissenschaftsstandorte durch Ministerien oder Kommunen, insbesondere im Zusammenhang mit Themen, in welchen die TU Darmstadt eine Vorreiterrolle besetzt oder anstrebt, wie IT-Sicherheit, Elektromobilität, … (Standortmarketing)
  • Glücksspiel oder Durchführung von Glücksspielen und Gewinnspielen
  • Militär, Rüstungs- und Waffenunternehmen sowie für Rüstung/Waffenherstellung und -handel

sowie Werbung mit gewaltverherrlichenden, extremistischen, sittenwidrigen, sexistischen, pornographischen, diskriminierenden oder anderen gegen die guten Sitten, die Verfassung und gegen Recht und Gesetz verstoßenden Inhalt oder Inhalten, sowie Werbung, die geeignet ist, dem Ansehen der TU Darmstadt zu schaden oder ihre Ordnung zu stören;

Außerdem gilt:

Gendergerechte Kommunikation

An der TU Darmstadt ist ausschließlich gendergerechte Werbung erlaubt. Die TU Darmstadt duldet keine sexistische und diskriminierende Werbung in Bild und Sprachform. Dies betrifft alle Promotion- bzw Recruiting-Aktionen inkl. der Werbematerialien sowie die Form der Ansprache der Kunden*innen. Die TU Darmstadt steht aktiv gegen Diskriminierung in der Werbung ein und setzt sich aktiv für Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen der TU Darmstadt sowie für einen respektvollen, toleranten, fairen und wertschätzenden Umgang ein.

Friedliche Ziele und zivile Zwecke

Werbetreibende und deren Werbung dürfen ausschließlich friedlichen Zielen und zivilen Zwecken dienen. Denn: Die TU Darmstadt hat sich in ihrer Grundordnung mit einer Zivilklausel verpflichtet, dass Forschung, Lehre und Studium an der TU Darmstadt ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet sind und zivile Zwecke erfüllen sollen; dass die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre auf eine zivile Verwendung ausgerichtet sind. Die Zivilklausel gilt als Grundlage für die Campuswerbung.

Unternehmen dürfen Kund*innen anlocken – aber nicht die Verfolgung aufnehmen …
Unternehmen dürfen Kund*innen anlocken – aber nicht die Verfolgung aufnehmen …

Unternehmen, die auf dem TU-Campus eine Veranstaltungsfläche zum Zwecke einer Promotion-Aktion buchen, verpflichten sich zur Einhaltung der

Sie verpflichten sich außerdem zu folgendem Verhalten:

  • Der Veranstalter verpflichtet sich zu einem angemessenen und dezenten Verhalten
    während der Auf- und Abbautätigkeiten und gewährleistet, dass der Lehr-/Geschäftsbetrieb der Universität durch die Aktion nicht gestört wird. Die Benutzung von Tonwiedergaberäten, Musikinstrumenten und Verstärkeranlagen sind nicht gestattet. Der uneingeschränkte Lehrbetrieb ist durch die/den AnsprechparterIn/TeamleiterIn sicherzustellen.
  • Die Genehmigung ist während der gesamten Dauer der Promotionszeit einschließlich Auf- und Abbau mitzuführen und am Aktionsstand gut sichtbar auszuhängen.
    Hierfür stellt die Edgar Ambient Media Group GmbH einen entsprechenden A4-Kundenständer zur Verfügung. Bei Nachfrage ist die Genehmigung allen Mitgliedern der TU Darmstadt vorzuweisen.
  • Die Veranstaltung darf ausschließlich auf der gebuchten und für die Promotion ausgewiesenen Fläche (Standzuweisung) durchgeführt werden.
    Es muss immer in der Entscheidung der KundInnen liegen, ob sie beworben werden möchten.
  • Des Weiteren wird untersagt, mit den Kunden unmittelbar vor Ort Verträge zu schließen bzw. vom Kunden Willenserklärungen des Inhalts entgegenzunehmen, wonach sich diese verpflichten eine vertragliche Verpflichtung in der Zukunft einzugehen.

Promoter auf dem TU-Campus

  • … können keine Genehmigung vorweisen?
  • … entfernen sich von ihrer gebuchten Fläche und suchen aufdringlich den Kontakt der Passant*innen?
  • … verlangen auf dem Campus Kontaktdaten sowie Unterschrift von Studierenden mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses?

Bitte senden Sie eine Nachricht mit Ort, Datum und Beschreibung des Vorfalls an

Promoter VOR dem TU-Campus oder in der Mensa

Beim Karolinenplatz sowie dem längeren Abschnitt der Hochschulstraße zwischen unseren historischen Universitätsgebäuden handelt es sich um städtisches Gelände. Dennoch sind Promotion-Aktionen genehemigungs- und kostenpflichtig. Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Darmstadt.

In der Mensa ist das Studierendenwerk für alle Werbeaktionen verantwortlich.

Gerne leiten wir Ihre Beschwerde an die zuständigen Personen weiter. Bitte senden Sie eine Nachricht mit Ort, Datum und Beschreibung des Vorfalls an