Zielvereinbarungen und Monitoring

Die evaluierten Fachbereiche und zentralen Einrichtungen tauschen sich im Rahmen des strukturierten Monitorings regelmäßig mit dem Präsidium über die Umsetzung ihrer Zielvereinbarungen aus.

Schaubild Zielvereinbarungsprozess
Schaubild Zielvereinbarungsprozess

Auf Basis der Ergebnisse der Institutionellen Evaluation schließen die evaluierte Einheit und das Präsidium eine Zielvereinbarung ab. Die Zielvereinbarung wird zwischen dem zuständigen Präsidiumsmitglied und der evaluierten Einheit verhandelt und unterzeichnet. Die abgeschlossenen Zielvereinbarungen werden hochschulintern veröffentlicht. Nach Unterzeichnung der Zielvereinbarung beginnen die evaluierte Einheit und das Präsidium mit der Umsetzung der Ziele.

Prozessdarstellung Monitoring
Prozessdarstellung Monitoring

Die Umsetzung der Zielvereinbarungen wird vom Referat Qualitätsmanagement durch ein strukturiertes Monitoring begleitet. Nach etwa zwei Jahren treffen sich das zuständige Präsidiumsmitglied und die evaluierte Einheit zu einem ersten Monitoringgespräch und tauschen sich über den Umsetzungsstand aus. Nach weiteren zwei Jahren, also vier Jahren nach Abschluss der Zielvereinbarung, findet ein zweites Monitoringgespräch statt.

Die Ergebnisse des Monitorings werden dann als Grundlage für eine erneute Institutionelle Evaluation genutzt.

KOG: Kick-Off-Gespräch, VOB: Vor-Ort-Begehung, ZVG: Zielvereinbarungsgespräch, MG: Monitoringgespräch

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