Auf Basis der Ergebnisse der Institutionellen Evaluation schließen die evaluierte Einheit und das Präsidium eine Zielvereinbarung ab. Die Zielvereinbarung wird zwischen dem zuständigen Präsidiumsmitglied und der evaluierten Einheit verhandelt und unterzeichnet. Die abgeschlossenen Zielvereinbarungen werden hochschulintern veröffentlicht. Nach Unterzeichnung der Zielvereinbarung beginnen die evaluierte Einheit und das Präsidium mit der Umsetzung der Ziele.
Die Umsetzung der Zielvereinbarungen wird vom Referat Qualitätsmanagement durch ein strukturiertes Monitoring begleitet. Nach etwa zwei Jahren treffen sich das zuständige Präsidiumsmitglied und die evaluierte Einheit zu einem ersten Monitoringgespräch und tauschen sich über den Umsetzungsstand aus. Nach weiteren zwei Jahren, also vier Jahren nach Abschluss der Zielvereinbarung, findet ein zweites Monitoringgespräch statt.
Die Ergebnisse des Monitorings werden dann als Grundlage für eine erneute Institutionelle Evaluation genutzt.
KOG: Kick-Off-Gespräch, VOB: Vor-Ort-Begehung, ZVG: Zielvereinbarungsgespräch, MG: Monitoringgespräch
*Hier finden sie den (wird in neuem Tab geöffnet). Umsetzungsbericht der zentralen Verwaltung