Mit der Institutionellen Evaluation verfolgt die TU Darmstadt das Ziel, die strategische Weiterentwicklung der Fachbereiche, der zentralen Einrichtungen, der zentralen Verwaltung sowie der TU Darmstadt als Ganzes zu unterstützen und die Qualitätssicherung und -entwicklung zu fördern. Die Ergebnisse der Institutionellen Evaluation werden in einer Zielvereinbarung zwischen dem Präsidium und der evaluierten Einheit zusammengefasst, die mittelfristige Planungssicherheit geben soll.
Die Institutionelle Evaluation gliedert sich in vier Phasen:
- Selbstevaluation und Selbstbericht
- Begutachtung durch eine externe Evaluationskommission
- Zielvereinbarung zwischen Präsidentin und Fachbereich
- Umsetzung und Monitoring
An die Begutachtung durch eine externe Evaluationskommission schließt sich die (Weiter-)Entwicklung der Studiengänge an der TU Darmstadt.
Die Institutionelle Evaluation wird nach sechs bis acht Jahren erneut durchgeführt.
- Kurzdarstellung Institutionelle Evaluation von Fachbereichen (wird in neuem Tab geöffnet)
- Kurzdarstellung Institutionelle Evaluation vonZentralen Einrichtungen (wird in neuem Tab geöffnet)
- Hinweise zum Kick-Off-Gespräch (wird in neuem Tab geöffnet)
- Hinweise zur Erstellung des Selbstberichts für Fachbereiche (wird in neuem Tab geöffnet)
- Auswahl- und Unbefangenheitskriterien für externe Gutachtende (wird in neuem Tab geöffnet)
- Musterablaufplan (wird in neuem Tab geöffnet) für Vor-Ort-Begutachtung von Fachbereichen
- Hinweise zum Zielvereinbarungsprozess (wird in neuem Tab geöffnet)
- Hinweise zum Monitoring (wird in neuem Tab geöffnet) der Zielvereinbarung