Maskenpflicht an der TU

Alle Mitglieder der TU Darmstadt (Studierende und Beschäftigte) sind verpflichtet, in den Gebäuden eine geeignete Maske (medizinische OP- oder FFP2 – Maske) zu tragen.
Ausgenommen sind Redner*in bei Lehrveranstaltungen.

Bei schriftlichen Prüfungen empfehlen wir, auch während der Klausur eine Maske zu tragen. Die Pflicht eine Maske zu tragen, gilt nur bis zum Sitzplatz. Dort darf dann die Maske abgenommen werden.

Bei mündlichen Prüfungen (inkl. Disputationen) entfällt die Maskenpflicht, wenn die Teilnehmenden 1,5 m Mindestabstand einhalten.