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Sommersemester 2022
Das Land Hessen hat seine Coronaschutzverordnung angepasst. Dadurch ändert sich auch an der TU einiges im Bereich Studium und Lehre.
Ab dem 2. April 2022 gilt:
- Die 3G-Regelung entfällt.
- Die Maskenpflicht innerhalb der Gebäude bleibt bestehen.
- Bei schriftlichen Prüfungen empfehlen wir, auch während der Klausur eine Maske zu tragen. Die Pflicht eine Maske zu tragen, gilt nur bis zum Sitzplatz. Dort darf dann die Maske abgenommen werden.
- Bei mündlichen Prüfungen (inkl. Disputationen) entfällt die Maskenpflicht, wenn die Teilnehmenden 1,5 m Mindestabstand einhalten.
- Bei Veranstaltungen darf weiterhin die Maske von den Sprecher_innen abgenommen werden.