Corona-bedingte Ausnahmeregelungen im SoSe 2022

Mit Beginn des Sommersemesters 2022 enden auch die Corona-bedingten Ausnahmeregelungen, es gelten wieder die üblichen Regelungen, das bedeutet:

  • Eine Annullierung der zweiten Wiederholungsprüfung ist nicht mehr möglich
  • Abmeldung von einer Prüfung muss wieder gemäß in TUCaN angegebener Abmeldefrist (in der Regel bis spätestens 7 Tage vor der Prüfung) erfolgen, bei einem späteren Prüfungsrücktritt ist ein Attest erforderlich. Weitere Infos
  • Bei der Anwendung von § 65 IV HHG (Exmatrikulation wegen fehlender Leistungen innerhalb von vier Semestern) wird das SoSe 2022 wieder mitgerechnet.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter www.tu-darmstadt.de/tucan-faq.